Die Abweichende Halterschaft ist ein Begriff aus der Kfz Versicherung. Das bedeutet, dass Versicherungsnehmer und Halter des Fahrzeugs nicht ein und dieselbe Person sind. Bei manchen Versicherungen wird hierfür ein höherer Beitrag fällig, bei anderen kommt mit abweichender Halterschaf kein Vertrag zustande.