Der Tarifbeitrag ist die von Ihnen und Ihrer Versicherung vereinbarte Prämie. Erwirtschaftet der Versicherer Überschüsse, so ist er gesetzlich verpflichtet, diese an die Versicherungsnehmer weiterzugeben. Werden die Überschüsse mit den Beiträgen verrechnet, zahlen Sie nur den so genannten Zahlbeitrag.