Schlagwort: Verbraucherzentrale

Verbraucherzentrale Sachsen: Fördergelder sollen beim Wiederaufbau helfen

Nach der schweren Hochwasserkatastrophe beginnt nun langsam die Beseitigung der Schäden. Versicherungsleistungen und eventuell erhaltene Hilfsleistungen Dritter reichen jedoch in vielen Fällen nicht aus, um die zerstörten Gebäude wieder herzurichten. Deshalb wurden Förderprogramme aufgelegt, die den betroffenen Eigentümern weitere finanzielle Hilfe bieten sollen.
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Verbraucherzentrale NRW: Ratgeber „Die Riester-Rente“

Vater Staat belohnt Sparen fürs Alter: Wer riestert, dem winken Zulagen und Steuervorteile. Allerdings: Nur wenn aus der Fülle der Angebote das geeignete Anlageprodukt ausgewählt wird, kann mit der Riester-Rente eine gute Rendite erzielt werden. Der Ratgeber „Die Riester-Rente“ der Verbraucherzentralen weist den Weg zum bedarfsgerechten Vertrag.
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Verbraucherzentrale: Neue Faltblätter informieren über Verbraucherdarlehen

Seit wenigen Tagen gelten veränderte gesetzliche Regeln für Verbraucherdarlehen. Sie sollen unter anderem dazu dienen, Verbraucher besser vor Überschuldung zu schützen. Kern sind deshalb eine Reihe von neuen – insbesondere vorvertraglichen – Informationspflichten der Banken und Sparkassen. Aber auch Kreditvermittler müssen ihre Kunden seit dem 11. Juni 2010 diesbezüglich besser aufklären. Dem Laien ist die neue Rechtslage allerdings noch weitgehend unbekannt. Wer jedoch seine Rechte nicht kennt, kann sie auch nicht wahrnehmen. „Wer weiß schon, dass es nunmehr ein Recht auf einen kostenfreien Vertragsentwurf oder einen Anspruch auf ein repräsentatives Rechenbeispiel gibt“, fragt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
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Kabel Deutschland: Verwirrung um das Kleingedruckte

Post von Kabel Deutschland sorgt in jüngster Zeit bei zahlreichen Fernsehkunden in Sachsen für Verunsicherung. Das Unternehmen hat ihnen neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu dem – oft schon lange Jahre bestehenden – Kabelfernsehvertrag zugeschickt und bittet um Einverständnis. In diesem Falle sei nichts weiter zu tun, als die AGB und das Schreiben bei den Vertragsunterlagen abzuheften. Man könne jedoch der Änderung auch innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt des Schreibens und der AGB widersprechen.
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Verbraucherzentrale fordert gesetzliche Informationspflicht bei BGH-Urteilen

Versicherungen sollen ihre Kunden informieren, wenn deren Verträge Klauseln enthalten, die vom Hanseatischen Oberlandesgericht gestern für unwirksam erklärt worden sind. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Reaktion auf das Urteil gegen den Deutschen Ring, die Ergogruppe, Generali und Signal Iduna. „Wenn die Klauseln verwendet wurden, sollte es den Kunden möglich sein, ohne finanziellen Nachteil vom Vertrag zurückzutreten oder diesen neu formuliert fortzuführen“, fordert Vorstand Gerd Billen. Für höchstrichterliche Urteile in Verbandsklageverfahren fordert der vzbv außerdem eine gesetzliche Informationspflicht.
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Verbraucherzentrale fordert 300 Euro für jedes Hitzeopfer der Bahn

Jeder, der in überhitzten ICE-Zügen fahren musste, sollte seinen Fahrpreis erstattet bekommen und zusätzlich 300 Euro erhalten. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Reaktion auf die jüngsten Ankündigungen der deutschen Bahn zur Entschädigung betroffener Kunden. Auf 500 Euro in bar können demnach nur die hoffen, die sich ärztlich behandeln lassen mussten. „Wer das Vertrauen der Fahrgäste wiedergewinnen will, sollte keine kleinkarierten Angebote machen“, so Vorstand Gerd Billen.

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Achtung: Werbung für Klimageräte oft mit falschen Angaben

Mobile Klimaanlagen werden häufig mit irreführenden Klimaschutzargumenten beworben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und sechs Verbraucherzentralen haben deshalb 35 Unternehmen abgemahnt, die für Klimaanlagen mit fehlenden, falschen oder scheinbar positiven Angaben warben.
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Ratgeber „Geschafft: Schuldenfrei! Tipps und Hilfestellungen“ erschienen

Das neue P-Konto bietet Schuldnern seit 1. Juli 2010 mehr Handlungsspiel­raum: Ein Guthaben von 985,15 Euro bleibt auf dem Pfändungsschutzkonto automatisch vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Im Klartext: Auch wenn gepfändet wird, kann bis zum Sockelfreibetrag Geld abgehoben sowie Überweisungen vorgenommen werden. Was rund ums P-Konto zu beachten ist und wie man grundsätzlich aus den roten Zahlen kommt, steht im aktuali­sierten Ratgeber Geschafft: Schuldenfrei!“ der Verbraucherzentrale.
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