Verbraucherzentrale: Neue Faltblätter informieren über Verbraucherdarlehen

Seit wenigen Tagen gelten veränderte gesetzliche Regeln für Verbraucherdarlehen. Sie sollen unter anderem dazu dienen, Verbraucher besser vor Überschuldung zu schützen. Kern sind deshalb eine Reihe von neuen – insbesondere vorvertraglichen – Informationspflichten der Banken und Sparkassen. Aber auch Kreditvermittler müssen ihre Kunden seit dem 11. Juni 2010 diesbezüglich besser aufklären. Dem Laien ist die neue Rechtslage allerdings noch weitgehend unbekannt. Wer jedoch seine Rechte nicht kennt, kann sie auch nicht wahrnehmen. „Wer weiß schon, dass es nunmehr ein Recht auf einen kostenfreien Vertragsentwurf oder einen Anspruch auf ein repräsentatives Rechenbeispiel gibt“, fragt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen will den Verbrauchern auch an dieser Stelle zur Seite stehen. Details über die neuen Angabepflichten der Anbieter, aber auch Informationen über verschiedene Kreditarten sind in dem aktuellen Faltblatt „Auf dem Weg zum Kredit“ nachzulesen. Wer sich das Geld über einen Kreditvermittler besorgen will, sollte vorher einen Blick in das ebenfalls neu erstellte Faltblatt „Ihre neuen Rechte gegenüber Kreditvermittlern – damit Sie nicht abkassiert werden“ werfen.

„Darin werden auch die aktuellen Maschen unseriöser Anbieter beim Namen genannt, so dass man auf diese sicher nicht mehr hereinfällt“, sagt Andrea Heyer. Beide Faltblätter wurden im Rahmen eines bundesweiten Projektes auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördert. Für Verbraucher liegen sie in allen Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen zur Abholung kostenlos bereit.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen e. V.

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