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Verbraucherzentrale fordert gesetzliche Informationspflicht bei BGH-Urteilen

Versicherungen sollen ihre Kunden informieren, wenn deren Verträge Klauseln enthalten, die vom Hanseatischen Oberlandesgericht gestern für unwirksam erklärt worden sind. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Reaktion auf das Urteil gegen den Deutschen Ring, die Ergogruppe, Generali und Signal Iduna. „Wenn die Klauseln verwendet wurden, sollte es den Kunden möglich sein, ohne finanziellen Nachteil vom Vertrag zurückzutreten oder diesen neu formuliert fortzuführen“, fordert Vorstand Gerd Billen. Für höchstrichterliche Urteile in Verbandsklageverfahren fordert der vzbv außerdem eine gesetzliche Informationspflicht.
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