Monatsarchiv: September 2008

Wird die Riester-Rente als Einkommen angerechnet, wenn ich im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen bin?

Ja. Jede Art von Einkommen wird hinzugezogen um den Bedarf an Grundsicherung im Alter zu errechnen, dazu gehören auch die privaten Renten. Allerdings gibt es auch Freibeträge, die bei der Bedarfserrechnung vom Einkommen abgezogen werden.

Muss ich meinen Riester-Vertrag auflösen, wenn ich auf Hartz IV angewiesen bin?

Nein. Das Guthaben in einem Riester-Vertrag bleibt bei der Berechnung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld II unberücksichtigt. Und auch der zu entrichtende Mindestbeitrag (um die Förderung zu erhalten) wird von dem verfügbaren Einkommen abgezogen, wenn man einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellt.

Kann ich meine Riester-Rente auch im Ausland beziehen?

Ja, aber nur eingeschränkt. Die Riester Rente kann man mit ins Ausland nehmen, wenn man seinen Wohnsitz dorthin verlagert. Dann muss man aber die bis dahin erhaltenen staatlichen Förderungen – also die Zulagen und Steuervorteile – wieder zurückzahlen. Die Rückzahlung muss jedoch nicht sofort erfolgen. Stattdessen werden von der monatlichen Rente 15 Prozent einbehalten, bis die Schuld vollständig beglichen ist.

Kann ich mir das Angesparte auch auszahlen lassen anstatt eine Rente zu beziehen?

Eine Auszahlung ist möglich, aber nur teilweise. Das Hauptaugenmerk der staatlichen Förderkriterien liegt bei der lebenslangen Verrentung des angesammelten Kapitals. Denn die Menschen leben immer länger und das soll finanziell abgesichert sein. Um bereits vor Rentenbeginn sicher zu stellen, wem die Rente zugute kommen soll, kann nur die im Vertrag angegebene Person die Rentenzahlungen erhalten.
Deswegen dürfen die Rentenleistungen auch nur bedingt vererbt und nicht veräußert, kapitalisiert (ausbezahlt), beliehen oder übertragen werden. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass das geförderte Kapital nur für die Alterssicherung genutzt werden kann.

Da diese starren Vorschriften eigentlich der individuellen Gestaltung der eigenen Altersvorsorge widersprechen, wurden Kompromisse eingeräumt. So können 30 Prozent des angesammelten Kapitals eines Riestervertrages zu Beginn der Rente auf einen Schlag ausgezahlt werden, diese Auszahlung muss allerdings versteuert werden.

Wer bekommt die Rente, wenn der Versicherte in der Auszahlungsphase stirbt?

Kommt es zum Todesfall nach Beginn der Rentenzahlungen, so ist die restliche Rente nicht auf einen Bezugsberechtigten vererbbar. Deswegen ist es wichtig, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Die Rente wird dann nach dem Tod des Rentners bis zum Ende dieser Garantiezeit an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Die Rentengarantiezeit kann individuell vereinbart werden.

Was ist, wenn der Versicherte noch während der Sparphase stirbt?

Der Riester-Sparer kann das Bezugsrecht für den Todesfall vor Rentenbeginn frei wählen. Es ist jedoch zu beachten, dass im Todesfall sämtliche Zulagen und Steuervorteile aus dem entstandenen Guthaben zurückgezahlt werden müssen.
Doch das kann man umgehen: Stirbt der Partner vor Beginn der Rentenzahlungen, kann der überlebende Ehepartner, sofern er bezugsberechtigt ist, das im Riester-Vertrag vorhandene Kapital inklusive der Zulagen in seinen eigenen Riester-Vertrag überführen. Hat der Hinterbliebene keinen eigenen Riester-Vertrag, dann kann er zu diesem Zweck einen abschließen, auch wenn er nicht förderberechtigt ist.
Ist kein Ehepartner da oder wurde das Bezugsrecht anderweitig bestimmt, wird das vorhandene Kapital an die Erben, bzw. Bezugsberechtigten ausgezahlt. Zulagen und erwirtschaftete Steuervorteile müssen dann zurückgezahlt werden.

Muss ich die ausgezahlte Rente wie normales Einkommen versteuern?

Da der Aufbau der privaten Zusatzrente aus unversteuertem Einkommen gebildet wird, sollen die späteren Auszahlungen der regulären Einkommenssteuer unterliegen. Die Renten sind dann also nicht nur mit dem Ertragsanteil (den Zinsen) zu versteuern, wie dies bei Rentenzahlungen der Fall ist, die nicht vom Staat unterstützt werden. Durch Riester geförderte Renten sind im Alter voll zu versteuern.
Für die künftigen Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Haben sie eine nicht geförderte private Rentenversicherung abgeschlossen, für die sie auch Beiträge aus versteuertem Einkommen zahlen, müssen sie im Rentenalter nur den Ertragsanteil versteuern.

Haben die Rentner dagegen eine Anlageform gewählt, für die sie staatliche Zulagen erhalten haben, müssen sie die gesamte monatlich bezahlte Rente nach dem dann geltenden Einkommenssteuersatz versteuern. Dies gilt für alle geförderten Anlagen, also sowohl für Versicherungen als auch für Fonds- oder Bankssparpläne.
Für die Beiträge in eine Riester Rente gibt es steuerliche Abzugsmöglichkeiten, die das zu versteuernde Einkommen reduzieren.

Muss ich das vorzeitig entnommene Geld wieder in den Vertrag zurückzahlen?

Kapital, das aus einem ab 2008 abgeschlossenen Riestervertrag noch während der Laufzeit entnommen wird, muss in Zukunft nicht mehr zurückgezahlt werden. Für vor 2008 abgeschlossene Riesterverträge gilt die Mindestentnahmesumme von 10.000 Euro noch bis Ende 2009.
Vor 2008 galt zur Rückzahlung folgende Regelung:
Bis zum 65. Lebensjahr hatte man Zeit, die Summe zwischen 10.000 und 50.000 Euro wieder auf sein Ansparkonto einzuzahlen. Die Frist begann im übernächsten Jahr nach der Entnahme. Die Rückzahlung musste in monatlichen gleichbleibenden Raten erfolgen.
Wenn der Sparer sein Eigenheim wieder verkauft oder anderweitig aufgibt, muss er den offenen Restbetrag innerhalb einer bestimmten Frist zurückzahlen oder das Geld in ein selbstgenutztes Ersatzobjekt investieren.
Geschieht dies nicht, spricht man von schädlicher Verwendung.

Kann ich schon während der Sparphase Geld aus meinen Riester-Vertrag entnehmen?

Auch für die, die bereits in einen Riestervertrag investieren, kann sich das neue Wohn-Riester lohnen: Sparer können den kompletten Betrag oder bis zu 75 Prozent aus einem bestehenden Riester-Vertrag entnehmen, um ein Haus oder eine Wohnung zu finanzieren oder zu entschulden.
Bisher konnte der Riester-Sparer zwischen 10.000 und 50.000 Euro zinslos und unversteuert aus einem Vertrag entnehmen. Er musste allerdings innerhalb von zwei Jahren mit der Rückzahlung beginnen, zum Renteneintritt musste das Sparkonto wieder ausgeglichen sein. Diese Rückzahlung ist künftig nicht mehr nötig. Für bereits laufende Riesterverträge, die vor dem 1.1. 2008 abgeschlossen wurden, gilt eine Übergangsregelung.

Wie läuft die Besteuerung, wenn ich mich für Wohn-Riester entscheide?

Auch bei der Eigenheimrente soll wie bei der herkömmlichen Riester-Rente die nachgelagerte Besteuerung angewandt werden: Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente selbst muss man versteuern – mit seinem persönlichen Steuersatz.

Und da wird es ein bisschen kompliziert bei Wohn-Riester: Die Beiträge und Zulagen sollen inklusive Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären „Wohnförderkonto“ verbucht werden. Auf das Konto kann man jedoch nicht zugreifen, das dort erfasste Guthaben wird schließlich in die Immobilienförderung gesteckt und existiert im Prinzip gar nicht mehr.
Nur: Zu Beginn der „Auszahlungsphase“ also wenn die anderen – „normalen“ – Riester-Sparer ihre Rente bekommen und diese Einnahme versteuern müssen, erhält auch der Wohnriester-Sparer einen Bescheid über seine Steuerschuld, die sich in den vergangenen Jahren angesammelt hat.
Dann hat der Eigenheim-Rentner die Wahl: Alles auf einmal versteuern, zur Belohnung bekommt er einen Rabatt von 30 Prozent. Oder die Besteuerung peu á peu: Hierbei kann er über einen Zeitraum bis zu 23 Jahren wie jeder, der eine regelmäßige Riester-Rente bezieht, seine Steuerschuld in Raten begleichen. Auch hier richtet sich der Steuersatz nach dem gesamten Einkommen des Rentners.
Noch ein Knackpunkt: Durch die neue Riester-Förderung ist man an ein Wohneigentum gebunden. Denn wer vor dem Ablauf von 20 Jahren wieder verkauft, muss die Fördersumme in eine neue Immobilie investieren, ansonsten muss er die staatliche Förderung zurückzahlen.