Monatsarchiv: September 2008

Muss ich später eine Riester-Rente versteuern?

Da der Aufbau der privaten Zusatzrente aus unversteuertem Einkommen gebildet wird, sollen die späteren Auszahlungen der regulären Einkommenssteuer unterliegen. Die Renten sind dann also nicht nur mit dem Ertragsanteil (den Zinsen) zu versteuern, wie dies bei Rentenzahlungen der Fall ist, die nicht vom Staat unterstützt werden. Durch Riester geförderte Renten sind im Alter voll zu versteuern.
Für die künftigen Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Haben sie eine nicht geförderte private Rentenversicherung abgeschlossen, für die sie auch Beiträge aus versteuertem Einkommen zahlen, müssen sie im Rentenalter nur den Ertragsanteil versteuern.
Haben die Rentner dagegen eine Anlageform gewählt, für die sie staatliche Zulagen erhalten haben, müssen sie die gesamte monatlich bezahlte Rente nach dem dann geltenden Einkommenssteuersatz versteuern. Dies gilt für alle geförderten Anlagen, also sowohl für Versicherungen als auch für Fonds- oder Bankssparpläne.

Kann ich ohne die Anbieterbescheinigung meines Altersvorsorgevertrages schon meine Steuererklärung abgeben?

Geben Sie die ausgefüllte Anlage AV mit der Einkommensteuererklärung ab auch wenn Sie die Bescheinigung Ihres Anbieters noch nicht erhalten haben.

Sobald Sie die Anbieterbescheinigung bekommen haben, reichen Sie diese nach. Das Finanzamt wird die Einkommensteuerveranlagung erst einmal ohne Berücksichtigung der Altersvorsorgebeträge durchführen, damit der Steuerbescheid möglichst schnell erstellt werden kann. Wenn dem Finanzamt die Anbieterbescheinigung vorliegt, wird es den Bescheid noch einmal überprüfen und ggf. ändern.

Wird auf meinen Riester-Vertrag auch die neue Abgeltungssteuer fällig?

Nein. Obwohl beispielsweise die Kursgewinne herkömmlicher Fondssparpläne ab 2009 der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben Riester-Fondssparpläne von der Abgeltungsteuer verschont. Das gilt auch für die Gewinne aus den anderen Riester-Sparmöglichkeiten.
Mit Beginn der Auszahlungsphase kann der Anleger über die Kursgewinne ohne Abzug der Abgeltungssteuer verfügen. Allerdings müssen die Renten mit dem persönlichen Steuersatz (nachgelagert) besteuert werden. Dieser richtet sich nach dem Gesamteinkommen des Rentners.

Wie mache ich meine möglichen Steuervorteile geltend?

Der gesamte Altersvorsorgeaufwand kann als Sonderausgaben bis zu den festegelegten Höchstgrenzen steuerlich geltend gemacht werden.

Der Sonderausgabenabzug ist ein steuerlicher Freibetrag, den man in der Einkommensteuererklärung geltend machen muss. Dadurch muss man für einen Teil des Einkommens keine Steuern zahlen, weil dieser in ganz bestimmter Weise – für die Altersvorsorge – ausgegeben wird. Auf diese Weise werden die Beiträge zur Riester-Rente steuerfrei gestellt.

Im Rahmen der jährlichen Steuererklärung kann der gesamte Vorsorgeaufwand (Altersvorsorgebeiträge und -zulage) als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dabei prüft das Finanzamt von selbst, ob die Zulage oder der Sonderausgabenabzug dem Versicherten einen größeren Vorteil bringt. Fällt der Steuervorteil höher aus als die Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz.
Als Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung können unabhängig vom individuellen Einkommen Altersvorsorgeaufwendungen (Eigenbeiträge und Zulage) aktuell bis zu einer maximalen Höhe von 2.100 Euro geltend gemacht werden. (Für die Steuerjahre 2006 und 2007 jeweils 1.575 Euro)

Wo trage ich meinen Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung ein?

Einen möglichen Sonderausgabenabzug müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr geltend machen, in dem Sie die Beiträge in den Riester-Vertrag eingezahlt haben. Hierzu tragen Sie in der Anlage AV (Altersvorsorge) Ihre Vorsorgeaufwendungen ein.
Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob Ihnen über die Zulage hinaus noch eine weitere Steuererstattung zusteht.

Bis in welche Höhe kann ich die Beiträge als Sonderausgaben geltend machen?

Für die Steuerjahre 2006 und 2007 können steuerliche Vorteile durch den Sonderausgabenabzug bis zu einer Höhe von 1.575 Euro geltend gemacht werden. Seit 2008 können maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. So lohnen sich die Steuervorteile besonders für gut verdienende Sparer. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Ihnen über die Zulage hinaus eine weitere Steuererstattung zusteht. Eine Steuererstattung durch Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs wird direkt vom Finanzamt ausgezahlt.

Welche steuerlichen Vorteile habe ich durch die Riester-Rente?

Neben den Zulagen bringt auch die steuerliche Förderung der Riester-Rente ein finanzielles Plus für die Anleger. Man kann nicht nur den Eigenanteil, sondern den kompletten Sparbetrag inklusive der staatlichen Zulagen bis zur festgelegten Höchstgrenze als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Im Rahmen der Steuererklärung (Anlage AV) prüft das Finanzamt von selbst, ob die staatlichen Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für den Versicherten einen größeren Vorteil bringen. Wenn der Steuervorteil höher ist als die Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz.
Seit 2008 können maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. So lohnen sich die Steuervorteile besonders für gut verdienende Sparer.