Schlagwort: Kapitalertragssteuer

Verlustverrechnung bei der Abgeltungsteuer muss bis zum 15.12. beantragt sein

Auch bei den der Abgeltungssteuer unterliegenden Kapitaleinkünften können negative Erträge (Verluste) entstehen. Neben bezahlten Stückzinsen beim Kauf festverzinslicher Wertpapiere und negativen Zwischengewinnen bei Investmentfonds sind dies vor allem Veräußerungsverluste beim Verkauf von Aktien oder anderen Kapitalanlagen.

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