Die Kapitalertragssteuer von 25% wird auf alle ^Kapitalerträge^, also Einkünfte aus Kapitalvermögen, erhoben. Ein ^Freistellungsauftrag^ zur Wahrung von Sparerfreibeträgen kann bei der kontoführenden Bank gestellt werden; ansonsten wird die Kapitalertragssteuer direkt von der Bank einbehalten.