Monatsarchiv: September 2005

Arzt muss Patienten überzeugen

Verweigert ein Patient eine dringend notwendige Untersuchung in einer Spezialklinik, dann muss der Hausarzt dies dokumentieren, den Patienten mit allen Mitteln davon überzeugen und ihn gegebenenfalls mit einem Notarztwagen in ein Krankenhaus bringen lassen. Das hat das OLG Bamberg entschieden.

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M & Oh Research Services testet 67 Kreditinstitute: NetBank AG – die Bank mit dem besten Kundenservice

Pressemitteilung der NetBank
 
Die NetBank AG, Hamburg, geht mit deutlichem Punktevorsprung zu anderen Direktbanken als Testsieger aus der Untersuchung „E-Mail-Kundenservice Kreditinstitute 2005“ hervor. Das Hamburger Marktforschungsinstitut M & Oh Research Services testete im Auftrag der novomind AG, Hamburg, im Juni und Juli dieses Jahres die Leistungsfähigkeit des E-Mail-Kundenservices von 67 Kreditinstituten. Die NetBank überzeugte dabei vor allem mit der kontinuierlich hohen Qualität ihrer Beantwortungen: Sie löste als einzige Bank 100 Prozent aller individuellen Probleme, die in den E-Mail-Kundenanfragen geschildert wurden.
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Unfallkassen: Kinder in Tagespflege versichert

Gute Nachricht für berufstätige Eltern: Kinder in Tagespflege sind ab Oktober gesetzlich gegen Unfälle versichert. Diesen besseren Schutz regelt das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder und Jugendhilfe, erläuterte der Berufsverband der Unfallkassen (BUK) in München.

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No money, no honey

Wer an einem lauschigen Abend seines Thailand-Urlaubs völlig unbekannte Damen nach reichlich Alkoholgenuss auf sein Hotelzimmer einlädt, handelt grob fahrlässig und kann bei einem anschließenden Raub kein Geld von seiner Hausratversicherung verlangen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden.

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Riester-Rente: Männer sollten sich entscheiden

Nur noch bis zum Jahresende erhalten Männer bei der Wahl einer so genannten Riester-Rente eine deutlich höhere Rente als Frauen – bei gleichem Beitrag. Ab 2006 ist die Rentenleistung bei Männern und Frauen identisch.

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Künstliche Befruchtung: Private Kasse zahlt nur bei Erfolgs-Chancen

Frauen über 40 Jahren haben in der Regel keinen Anspruch darauf, sich eine künstliche Befruchtung von der privaten Krankenkasse bezahlen zu lassen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

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Keine Experimente mit Billigzahnersatz aus Polen – IKK-Direkkt für Qualität, Service und Nachhaltigkeit

Pressemitteilung der IKK-Direkt
 
Als Reaktion auf den zweifelhaften Vorstoß der AOK Brandenburg, für Zahnersatz aus Polen zu Dumpingpreisen zu werben, entgegnet Ralf Hermes, Vorstand der IKK-Direkkt:
Derlei Experimente wird es mit der IKK-Direkkt nicht geben. Wir legen großen Wert darauf, unseren Versicherten auch weiterhin einen qualitativ hochwertigen Zahnersatz, ausgeführt durch regionale Innungsbetriebe, zu bieten. Und hierzu gehört ebenso der Service einer mitunter notwendigen wiederholten Anpassung, wie die Erfüllung von Garantieansprüchen durch den Vertragszahnarzt vor Ort. Wir werden es unseren Versicherten nicht zumuten, bei notwendigen Nachanpassungen oder zur Män-gelbeseitigung nach Polen fahren zu müssen.
Im Übrigen halten wir es für ein völlig falsches Signal, dass Körperschaften öffentlichen Rechts, in Zeiten täglich stattfindender öffentlicher Diskussionen über Arbeitsplatzverlagerungen ins Ausland, durch solche Vorstöße den Standort Deutschland zusätzlich schwächen. Besonders unverständlich und unsolidarisch sind solche Maßnahmen, wenn Sie ein ohnehin strukturschwaches und von Arbeitslosigkeit betroffenes Gebiet wie Brandenburg treffen. Wachsende Arbeitslosigkeit in Deutschland führt zu weiteren Einnahmeverlusten der Krankenkassen und somit zu Beitragssatzerhöhungen in der Zukunft. Der Bumerangeffekt solcher Billiglösungen lässt somit nicht lange auf sich warten.