Schlagwort: Private Unfallversicherungen

Jeder 10. Autofahrer noch immer ohne Warnweste im Fahrzeug Umfrage kurz vor Warnwestenpflicht. Warnwesten auch an Notrufsäulen wichtig. Im EU-Ausland Bußgelder bis zu 600 Euro.

Bild-Montage "mit und ohne Warnweste hinter der Leitplanke

Bild: www.gdv-dl.de

Wenige Tage vor Beginn der Warnwestenpflicht am 1. Juli 2014 hat jeder 10. Autofahrer noch immer keine Warnweste in seinem Fahrzeug. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage der Notrufzentrale der Autoversicherer, die eine Zufallsstichprobe von 860 Anrufern dazu befragt hatte. Danach hatten 85,4 Prozent eine Warnweste im Fahrzeug, 4,4 Prozent waren sich nicht sicher und 10,2 Prozent hatten keine Warnweste dabei. Mehr als jeder Fünfte (22,1 Prozent) hatte von der Warnwestenpflicht noch nichts gehört und wusste nicht, dass er in Kürze eine solche Weste im Auto mitführen muss. Lediglich jeder zweite befragte Autofahrer (52,2 Prozent) hatte mehr als eine Warnweste dabei, so dass sich auch weitere Mitfahrer im Notfall sichtbar machen können.

„Diejenigen, die jetzt noch keine Warnweste im Auto mitführen, sollten schnell nachrüsten. Und im Notfall sollten die Warnwesten auch wirklich genutzt werden. Das gilt auch bei einem Notstopp an den Autobahn-Notrufsäulen“, betonte Birgit Luge-Ehrhardt, Sprecherin der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL), die die Notrufzentrale betreibt, heute in Hamburg. Fahrer und Mitfahrer sollten die Warnwesten bei Unfällen, Notfällen und Pannen immer und ohne Ausnahme tragen, so die Sprecherin der GDV DL weiter. „Dass das Gesetz nur die Mitnahme vorschreibt, darf kein Grund sein, auf das Tragen der Warnwesten zu verzichten.“

Bei einer Panne auf der Autobahn, erläuterte Luge-Ehrhardt, sollten sich die Fahrzeuginsassen am besten so verhalten: möglichst in der Nähe einer Notrufsäule anhalten, Warnblinkanlage an, Warnweste überziehen, raus dem Fahrzeug, Warndreieck in mindestens 100 m Entfernung aufstellen, über die Notrufsäule um Hilfe bitten und hinter der Leitplanke warten. „Ohne Warnweste bleiben Fahrer und Mitfahrer in solchen Situationen für den vorbei fahrenden Verkehr sehr häufig unsichtbar.“

Mit Blick auf die anstehende Ferienzeit und Fahrten ins Ausland machte die GDV DL-Sprecherin zudem darauf aufmerksam, dass „in vielen EU-Nachbarländern wie etwa Belgien, Frankreich, Italien, Spanien oder Slowenien eine Warnwesten-Tragepflicht besteht. Wer das missachtet, muss unter Umständen mit Bußgeldern bis zu 600 Euro rechnen.“

Pressemitteilung der Dienstleistungs-GmbH des GDV (www.gdv-dl.de)

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Pressemitteilung der DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft

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