Schlagwort: Hartz IV

Woraus besteht die Leistung nach Hartz IV?

Das Arbeitslosengeld II setzt sich zusammen aus Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und aus Kosten für Unterkunft und Heizung. Zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, die aus unterschiedlichen Anteilen des aktuellen Regelsatzes für die einzelnen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft errechnet werden, kann es noch Anspruch auf den so genannten Mehrbedarf und weitere Zuschläge geben.  Die Wohnkosten werden in angemessener Höhe gezahlt. Das heißt, anhand der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, der Wohnungsgröße und der Höhe der Miete wird errechnet, ob die Wohnkosten wirklich angemessen sind oder ob der Antragsteller vielleicht in einer zu großen und zu teuren Wohnung lebt. Dann kann das Amt sogar einen Wohnungswechsel anordnen, bzw. die Wohnkosten kürzen. Sind in den Heizkosten die Kosten zur Warmwasserbereitung bereits enthalten, wird hierfür meist eine Pauschale abgezogen. Die Kosten für den weiteren Energieverbrauch, zum Kochen oder für Elektrogeräte beispielsweise, müssen ebenfalls über den Regelsatz gedeckt werden. Die Höhe Ihres ALG II Anspruchs können Sie mit diesem ALG II Rechner ermitteln.

Wie stelle ich bei Kurzarbeit einen Antrag auf Hartz IV?

Den Antrag auf ALG II sollte man möglichst schnell nach Eintritt des Bedarfs – beispielsweise Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld oder beim Sinken des Einkommens wegen Kurzarbeit – stellen. Gezahlt wird erst ab Antragstellung, d.h. für alle Werktage, die vor dem Antrag liegen, gibt es keine Leistung.
Um jedoch einem Verlust vorzubeugen, kann man den Antrag auch erst formlos schriftlich, persönlich oder telefonisch stellen. Die erforderlichen Antragsunterlagen sind dann nachzureichen. Die Stelle, in der Sie ihren Antrag abgeben können, finden Sie über die Seite der Agentur für Arbeit. Dort finden Sie auch den Antrag unter der Rubrik
„Formulare für Bürgerinnen & Bürger > Arbeitslosengeld II“

Der Antrag gilt automatisch auch für Ihren Partner und weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unter 25 Jahren. Alle im Haushalt lebenden Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben (außer dem Partner), müssen einen eigenen Antrag stellen.

Wie wird das Einkommen angerechnet?

Es gibt verschiedene Arten von Einkommen, die bei der Berechnung des ALG II-Anspruchs berücksichtigt werden.
Hierzu zählen laut Agentur für Arbeit die Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit, selbstständig oder nicht selbstständig, Arbeitslosengeld oder Krankengeld als Entgeltersatzleistungen, Einnahmen aus Vermietung, Zins– und Kapitalerträge sowie Unterhaltsleistungen und Kindergeld sowie Renten und Steuererstattungen.

Von diesem Einkommen werden jedoch erst einmal die darauf anfallenden Steuern abgezogen. Hierzu gehören: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Gewerbesteuer und die Kapitalertragssteuer sowie Pflichtbeiträge von sozialversicherungspflichtigen Selbstständigen und freiwillig Krankenversicherten.
Auch Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, wie eine Kfz-Haftpflichtversicherung, können vom Einkommen abgezogen werden. Weitere private Versicherungen können mit 30 Euro anteilig abgesetzt werden, bei Minderjährigen in voller Höhe. Es gibt noch weitere Regelungen zum Abzug von Versicherungsbeiträgen. Näheres erfährt man beispielsweise von einem Bearbeiter im Jobcenter oder aus der Broschüre der Arbeitsagentur zum Arbeitslosengeld II/Sozialgeld.

Weiterhin werden vom Einkommen abgerechnet: Riester-Beiträge und Werbungskosten.
Außerdem wird pauschal ein Freibetrag von 100 Euro abgezogen. Darüber hinaus sind anrechnungsfrei: Bei einem Bruttoeinkommen von 100,01 Euro bis 800 Euro: 20 Prozent. Vom Bruttoeinkommen von 800,01 Euro bis 1.200 Euro sind nochmals 10 Prozent anrechnungsfrei.
In unserem Hartz IV-Rechner werden diese Freibeträge berücksichtigt. So können Sie bereits im Voraus ermitteln, wie viel von Ihrem Einkommen ungefähr angerechnet wird, um Ihren Hartz IV-Bedarf zu ermitteln.

Kann ich mein Arbeitslosengeld durch andere Leistungen aufstocken?

Wer nur Anspruch auf ein geringes Arbeitslosengeld hat, weil er in der vorhergehenden Beschäftigung nur ein niedriges Gehalt bezogen hat, hat möglicherweise einen Anspruch auf Leistungen nach Hartz IV – auf Arbeitslosengeld II. Der Träger für Grundsicherung der Arbeitsagentur (ARGE oder kommunaler Träger) wird prüfen, ob Sie einen zusätzlichen Anspruch auf ALG II zur Grundsicherung haben.

Ob Sie einen Anspruch auf ALG II haben, können Sie auch mit diesem Hartz IV Rechner im Voraus ermitteln. Das Ergebnis des Rechners kann allerdings nur ein Orientierungswert sein. Den genauen Anspruch ermittelt die Behörde.