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Kann ich auch mehr als meinen Mindesteigenbeitrag sparen?

Für die Beiträge in eine Riester Rente gibt es steuerliche Abzugsmöglichkeiten, die das zu versteuernde Einkommen reduzieren.
Es steht jedem frei, mehr als den Mindesteigenbeitrag in die Altersvorsorge zu investieren. Dieser höhere Beitrag, oder Sonderzahlungen, werden im vollen Umfang bis zum oben beschriebenen Maximalbeitrag als Sonderausgabe anerkannt. Der Steuervorteil rechnet sich besonders für alle, die geringe Zulagen erhalten, die höhere Eigenbeiträge sparen oder die ein höheres Einkommen haben.
Sonderzahlungen können freiwillig vom Versicherungsnehmer geleistet werden. Wenn der Vertragsbeginn zum Beispiel erst in der Mitte des Jahres liegt, so können die Beiträge der vorhergehenden Monate in Form einer Sonderzahlung nachgezahlt werden, um sich die kompletten Zulagen zu sichern.
Weiterhin machen Sonderzahlungen Sinn, um die Rentenleistungen im Alter zu erhöhen. Alles, was über den Mindesteigenbeitrag eingezahlt wird, erhöht selbstverständlich die Garantierente.

Was ist der Mindesteigenbeitrag?

Für die Riester-Zulagen gilt: Die volle Riester-Förderung erhält nur, wer den Mindesteigenbeitrag einzahlt. Und dieser richtet sich nach dem rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres.
Dieser Mindesteigenbeitrag belief sich für 2007 noch auf drei Prozent des Einkommens, seit 2008 sind es vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens. Allerdings muss auch ein gering verdienender Anleger mindestens den so genannten Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr leisten, um die volle Förderung zu erhalten. Wer weniger investiert, bekommt die Zulagen anteilig, wer mehr investieren möchte, erhält maximal die Höchstzulage.
Wichtig: Vom Mindesteigenbeitrag werden die Zulagen gleich wieder abgezogen. Die Differenz ist dann vom Sparer selbst zu leisten.
Bei einem Vorjahreseinkommen von 30.000 Euro brutto wäre der Mindesteigenbeitrag:
1.200 Euro (4 Prozent von 30.000 Euro). Ein Alleinstehender mit einem Kind müsste diesen Betrag abzüglich der Zulagen (154 Euro und 185 Euro) zahlen. Es bleiben 861 im Jahr oder 71,75 Euro monatlich.

Für wen lohnt sich die Riester-Rente besonders?

Die Riester-Rente lohnt sich natürlich in erster Linie für alle, die zulagenberechtigt sind. Anspruch auf staatliche Förderung haben alle, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt, dann kann sich auch der andere die Förderung sichern. Wer zu den rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern gehört, lesen Sie unter der Frage „Wer bekommt die Förderung?“

Gerade für junge Familien mit noch eher geringem Einkommen ist die private Altersvorsorge über Riester eine lohnende Investition: Von einem niedrigen Einkommen muss auch eine geringere Mindestsparleistung erbracht werden, die Höchstförderung ist für alle Einkommensgruppen gleich. So kann für Familien mit geringem Verdienst die Zulage vom Staat sogar höher ausfallen als die eigentlich zu zahlenden Beiträge, ein Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr wird allerdings immer fällig.

Bis wann kann ich die Zulagen beantragen?

Dazu bleiben nach Ablauf des Beitragsjahres zwei Jahre Zeit, danach verfällt der Anspruch.
Klar ist: Je schneller die Zulagen auf dem eigenen Konto landen, desto länger kann das Geld arbeiten (Zinseszinseffekt). In der Vergangenheit haben es viele Sparer versäumt, ihren Zulagenantrag abzugeben. Deswegen wurde der Dauerzulagenantrag eingeführt, den man nur einmal ausfüllen muss.

Wie komme ich an die Zulagen?

Wer die Zulagen für das laufende Jahr einstreichen will, muss bis zum Ende des Jahres einen Riester-Vertrag abschließen und den Eigenbeitrag rechtzeitig überweisen. Die Zulagen werden vom Staat nicht automatisch gutgeschrieben, sondern müssen beantragt werden. Dazu bleiben nach Ablauf des Beitragsjahres zwei Jahre Zeit, danach verfällt der Anspruch.
Klar ist: Je schneller die Zulagen auf dem eigenen Konto landen, desto länger kann das Geld arbeiten (Zinseszinseffekt).

In der Vergangenheit haben es viele Sparer versäumt, ihren Zulagenantrag abzugeben. Das Verfahren wurde deshalb vereinfacht.
Anleger können nun einen Dauerzulagenantrag stellen. Den Antrag erhalten Sie vom Anbieter ihres Altersvorsorgevertrages. Dabei bevollmächtigen sie den Riester-Anbieter, dass dieser den Antrag eigenständig einreichen kann. So läuft die jährliche Antragsprozedur automatisch. Wenn sich etwas an den Zulagenvoraussetzungen ändert, etwa durch die Geburt eines Kindes, muss der Anbieter allerdings informiert werden.

Kann ich auch Sonderzahlungen leisten, die über meinen Mindestbeitrag hinausgehen?

Kann ich auch Sonderzahlungen leisten, die über meinen Mindestbeitrag hinausgehen?
Um die staatlichen Zulagen zu erhalten, muss der Riester-Sparer auf jeden Fall seinen Mindesteigenbeitrag leisten. Die Zahlungen dürfen selbstverständlich auch über den Mindesteigenbeitrag hinausgehen. Mehr als die festen Zulagen zahlt der Staat in diesem Fall allerdings nicht dazu.
Alles, was über dem Sonderausgabenhöchstbetrag liegt, kann – wie der Name schon sagt – nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Und außerdem: Leistungen, die auf Einzahlungen ohne steuerliche Förderung beruhen, werden wie alle anderen nicht geförderten Sparformen besteuert, sind nicht pfändungs- und auch nicht Hartz-IV-sicher.

Was ist mit der Förderung, wenn ich den Mindestbeitrag nicht zahlen kann?

Wer weniger als seinen Mindesteigenbeitrag anspart, erhält anteilmäßig weniger Zulage. Wer zwischendurch nicht liquide ist, kann aussetzen. Auch wenn der erforderliche Mindesteigenbeitrag sogar geringer ist als die eigentlichen Zulagen, muss man zumindest den Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr zu zahlen, um die Förderung weiterhin zu erhalten. Ansonsten kann man den Vertrag ruhen lassen. Eine Kündigung des Vertrages bringt in der Regel zu viele Nachteile, weil man die staatliche Förderung zurückzahlen muss und ggf. auch noch Provisionen und andere Kosten anfallen.

Kann ich Zulagen und Eigenbeitrag auch im Voraus berechnen?

Ja, über einen so genannten Riester-Rechner lässt sich ganz genau ermitteln, welche Zulagen man bekommt und wie hoch die eigene Sparleistung sein muss, um die vollen Zulagen zu erhalten. Auch die steuerlichen Vorteile lassen sich mithilfe eines Riester-Rechners im Internet ermitteln.

Beispielsweise auf  dem Portal ihre-vorsorge.de, einer Initiative der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See finden Sie einen Riester-Rechner.

Wie viel muss ich einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen?

Um die volle Riester-Zulage zu erhalten, muss man einen bestimmten Eigenanteil in den Riester-Vertrag zahlen – den Mindesteigenbeitrag. Dieser beträgt für das Jahr 2008 vier Prozent der sozialversicherungspflichtigen Einnahmen. Allerdings werden in den Mindesteigenbeitrag die staatlichen Zulagen gleich mit eingerechnet.

Ein Beispiel:
Das Brutto-Familieneinkommen liegt bei 40.000 Euro im Jahr. Für die volle Förderung müssen im Jahr 2008 mindestens 1.600 Euro in die private Rente fließen. Dabei hilft der Staat mit der Grundzulage von insgesamt 308 Euro für beide Ehepartner.
Hinzu kommt die Kinderzulage von 185 Euro pro Kind. Zusammen sind das 678 Euro an staatlichen Zulagen. Diese werden von den 1.600 Euro Mindestsparleistung abgezogen, so dass die Familie selbst nur 922 Euro aufbringen muss. Bei einem geringeren Eigenbeitrag wird die Förderung entsprechend gekürzt. Die Zahlungen dürfen selbstverständlich auch über den Mindesteigenbeitrag hinausgehen. Mehr als die festen Zulagen zahlt der Staat in diesem Fall allerdings nicht dazu.