Schlagwort: Anlageberater

Produktinformationsblätter bereits fester Bestandteil der genossenschaftlichen Anlageberatung

Die Genossenschaftsbanken bieten ihren Kunden standardisierte Produktinformationsblätter als festen Bestandteil der Anlageberatung bereits seit über einem Jahr an, erklärt der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Die gesetzliche Verpflichtung, allen Kundinnen und Kunden ab 1. Juli 2011 einen „Beipackzettel“ bereitzustellen, bestätigt die transparente Kundeninformationspolitik der Volksbanken und Raiffeisenbanken.
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Cortal Consors: Neues Vergütungsmodell für Berater

Die auf Vermögensaufbau und Online-Brokerage spezialisierte Direktbank führt ab sofort ein neues Vergütungsmodell für ihre Berater ein. Demnach ist der variable Anteil der Vergütung nicht mehr an Provisionszahlungen gekoppelt. In diesem in der Bankenbranche nach wie vor gängigen Modell erhalten Berater einen Teil der Vertriebsprovision, die vom Produktanbieter – beispielsweise einer Fondsgesellschaft – an die Banken fließen.

Volumen und Qualität zählen
Diesen potenziellen Interessenkonflikt schaltet Cortal Consors nun ab. „Mit dem neuen Vergütungsmodell folgen wir einem öfter geäußerten Kundenwunsch und gehen somit noch stärker auf die Bedürfnisse unserer Kunden ein. Wir freuen uns, dass wir durch diese Maßnahme dazu beitragen, den langfristigen Vermögensaufbau unserer Kunden noch fairer, transparenter und produktneutraler gestalten zu können“, erklärt Kai Friedrich, Deputy CEO bei Cortal Consors.

Dies bedeutet nicht, dass Berater in der Vergangenheit aufgefordert wurden, hochmargige Produkte zu verkaufen. Im Gegenteil: „Die Berater hatten und haben stets den Anspruch, Anlegern die auf ihre Bedürfnisse besten Produkte zu empfehlen“, so Friedrich. Ohnehin wurde der variable Anteil der Vergütung, der durchschnittlich 15 Prozent beträgt, nur zu rund einem Drittel von Provisionen bestimmt. Der überwiegende Anteil entfiel auch in der Vergangenheit schon auf qualitative Kriterien.

Ab sofort zählen aber nur noch die Qualität und das Anlagevolumen, wenn es um den variablen Anteil der Vergütung geht.

Bei der Qualitätskontrolle wird dabei unter anderem geprüft, ob die Beratung anhand der von der MiFID und des Wertpapierhandelsgesetzes vorgeschriebenen Qualitätsmerkmale richtig ausgeführt und der Kunde beispielsweise nicht gedrängt wurde, ein margenhöheres Produkt zu kaufen. Außerdem wird die korrekte Dokumentation im Beratungsprotokoll überprüft. Ein besonderes Augenmerk wird hierbei darauf gelegt, dass die empfohlenen Produkte zu den Anlagezielen des Kunden passen.

Erfolg der Kunden im Fokus
Entscheidend für den volumenabhängigen Teil der Vergütung ist die Höhe der Anlagen, die ein Kunde bei Cortal Consors hält. Eine klassische Win-Win-Situation, denn steigt das Anlagevermögen des Kunden aufgrund guter Empfehlungen, profitieren beide Seite davon. So macht es ab sofort für den Berater auch keinen Unterschied mehr, ob er beispielsweise einen aktiv gemanagten Fonds mit Ausgabegebühr oder einen passiven ETF empfiehlt – die Vergütung der Berater ist absolut entkoppelt von eventuell anfallenden Provisionen.

Bei Versicherungen, die in der Altersvorsorgeberatung vermittelt werden können, ist ebenfalls nur noch das Volumen eines abgeschlossenen Vertrags entscheidend und nicht eine etwaige Abschlussprovision. Gerade im Versicherungsbereich werden oft hohe Abschlussprovisionen an die Berater gezahlt. Cortal Consors trennt also auch hier die Bezahlung der Berater von den Provisionen.

„Wir sind uns sicher, jetzt für jeden Kunden das passende Modell anbieten zu können“, so Klaus Beck, Leiter des Privatkundengeschäfts bei Cortal Consors.. „Mit der Honorarberatung haben wir eine interessante Variante für aktive Kunden, die ihre Depots häufiger umschichten und Ausgabegebühren sparen und Bestandsprovisionen zurückerstattet haben möchten. Weniger aktive Kunden bevorzugen häufig noch die klassische Provisionsberatung, weil sie die Beratung weniger oft in Anspruch nehmen und ihr Depot seltener umschichten. Beide Kundengruppen können sich jetzt aber sicher sein, dass ihr Berater keinen Interessenkonflikten mehr ausgesetzt ist.“

Die gute Qualität der Beratung bei Cortal Consors bestätigen auch die Tester von Service Value. Sie nahmen die Beratung von 13 Banken unter die Lupe und befragten Kunden, die sich in den vergangenen drei Jahren zur Altersvorsorge beraten ließen. Cortal Consors erhielt in diesem Test die höchste Punktzahl aller untersuchten Banken und die Höchstwertung von fünf Sternen.

Pressemitteilung von Cortal Consors

BSZ: Immer wieder werden Kapitalanleger mit hohen Renditeversprechen um ihr Geld betrogen

Hunderttausende von Anlegern sitzen auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen. Ist die Bombe dann hoch gegangen, erzählen viele Berater ihren geprellten Anlegern gerne, dass sie selbst betrogen wurden. Das wichtigste Ziel für den geschädigten Anleger ist die Wiederbeschaffung seines investierten Geldes. Es ist diesem Ziel kaum dienlich, an den Anlagevermittler heranzutreten, mit ihm zu verhandeln oder sich mit ihm auf irgendein Arrangement einzulassen.

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PSD Bank Rhein-Ruhr bietet Fonds mit Garantie gegen Wertverlust

Die aktuelle Bankenkrise hat das Sicherheitsbedürfnis von Anlegern verstärkt. Erwin Steinbach, Anlageberater der PSD Bank Rhein-Ruhr: "Bereits vor der Krise hielten 52 Prozent der Bundesbürger eine Geldanlage schon dann für riskant, wenn grundsätzlich die Möglichkeit eines Verlustes besteht".
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