Produktinformationsblätter bereits fester Bestandteil der genossenschaftlichen Anlageberatung

Die Genossenschaftsbanken bieten ihren Kunden standardisierte Produktinformationsblätter als festen Bestandteil der Anlageberatung bereits seit über einem Jahr an, erklärt der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Die gesetzliche Verpflichtung, allen Kundinnen und Kunden ab 1. Juli 2011 einen „Beipackzettel“ bereitzustellen, bestätigt die transparente Kundeninformationspolitik der Volksbanken und Raiffeisenbanken.

Chancen, Risiken und Kosten legen die Volksbanken und Raiffeisenbanken ihren Kunden offen und erläutern diese verständlich. „Die Anlageberatung der genossenschaftlichen FinanzGruppe zeichnet sich durch die Kombination persönlicher Beratungsgespräche mit dem Produktinformationsblatt und dem Beratungsprotokoll aus“, erklärt BVR-Präsident Uwe Fröhlich.

Bedauerlicherweise, so der BVR, habe der deutsche Gesetzgeber nicht darauf geachtet, dass das neue Produktinformationsblatt zu den europäischen Regeln für EU-Investmentanteile passt. „Auch in Europa stehen neue Regeln zu Produktinformationsblättern an. Hier wünschen wir uns ein höheres Maß an Harmonisierung zwischen Brüssel und Berlin“, betont Fröhlich.

Fröhlich warnt davor, komplexe Anforderungen an die Anlageberatung mit besserem Verbraucherschutz gleichzusetzen. Er ruft dazu auf, die Emittenten und nicht die Vertriebsbanken einheitlich zur Erstellung der Beipackzettel zu verpflichten. Dieser Missstand bei der nationalen Regulierung sei auch daran schuld, dass Kaufempfehlungen für Aktien in der Anlageberatung nur schwer ausgesprochen werden können, da die Emittenten keine Produktinformationen erstellen. „Regulierung geht auch anders“, so Fröhlich weiter, „nämlich einfacher für die Kunden wie die Banken.“

Pressemitteilung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

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