Pressemitteilung der
„Beim Kinderarzt ist der Eintritt nach wie vor frei. Praxisgebühr fällt für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag weder bei der Behandlung noch bei der Vorsorge an“, so Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes. Ahrens zeigte sich besorgt über den von den Kassenärzten berichteten Rückgang der Kinderarztbesuche im 1. Quartal 2004.
„Offenbar glauben einige Eltern, dass beim Kinderarzt Praxisgebühr bezahlt werden müsse“, sagte Ahrens. Das sei aber nicht der Fall. „Gerade bei Kindern ist die regelmäÃige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchung besonders wichtig. Impftermine bei Kindern sollten nicht verschoben werden.“
Auch bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln müssten die Eltern für ihre Kinder keine Zuzahlungen leisten. „Bei rezeptfreien Arzneimitteln können bis zum 12 Geburtstag weiter alle Medikamente kostenfrei verordnet werden, bei Entwicklungsstörungen sogar bis zum 18. Geburtstag“, erklärt Ahrens.
Ebenso gebe es Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen weiterhin ohne Zuzahlungen. Für die Brillengläser der Kinder zahlten die Kassen einen Zuschuss.
Monatsarchiv: April 2004
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