Einspruch gegen den Steuerbescheid

Sie haben Ihre Steuererklärung bereits abgegeben und der Steuerbescheid liegt im Briefkasten? Dann sollten Sie schnell Ihre Eintragungen in der Steuererklärung mit denen im Steuerbescheid vergleichen, denn es reicht oft schon ein simpler Übertragungsfehler, um das Ergebnis ganz anders aussehen zu lassen.

Sollten Ihnen Unstimmigkeiten auffallen, dann genügt ein schriftlicher Einspruch, und Ihre Steuererklärung wird noch mal überprüft. Ihre Einspruchsbegründungen sind beizufügen. Allerdings müssen Sie die Rechtsbehelfsfrist beachten, die 1 Monat nach Erhalt des Steuerbescheids endet. Jedoch ist davon abzuraten, diese Frist bis zum Anschlag auszudehnen, ein schneller Einspruch ist immer noch die beste Lösung. Beachten Sie, dass diese Fristen sich an Werktagen orientieren. Ist der dritte Tag ein Samstag, Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag, so verschiebt sich die Frist dementsprechend. Es gilt der Poststempel.

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