Verbraucherzentrale warnt, keine Vorkasse beim Arzt zu leisten

Wer Krankenbehandlungen oder Operationen aus der eigenen Tasche bezahlt, sollte darauf bestehen, dass die Vergütung erst nach Erbringen der Dienstleistung in Rechnung gestellt und bezahlt wird. Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg liegen Beschwerden von Patientinnen vor, die von Schönheitschirurgen zur Kasse gebeten wurden, bevor die Operation durchgeführt worden war.

Entweder kassierten die Ärzte den gesamten Betrag im Voraus, oder forderten zunächst ’nur‘ die Hälfte. Die zweite Hälfte wurde unmittelbar vor dem Eingriff fällig.
Nach Ansicht von Dr. Julia Nill, Expertin für Gesundheitsdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale schränken Patienten bei Vorkasse die Durchsetzbarkeit möglicher Rechtsansprüche unnötig ein.

„Ist eine Leistung nicht oder nicht korrekt erbracht worden, können Patienten ihr Zurückbehaltungsrecht nicht mehr ausüben.“, kritisieren die Verbraucherschützer die Haltung der kassenärztlichen Vereinigung des Landes. Diese mutet Patienten bei Schönheitsoperationen ein niedrigeres Schutzbedürfnis und das mit Vorauskasse einhergehende Risiko zu. Kunden von Schönheitschirurgen werden damit behandelt wie Menschen, die mehrfach durch das Nichteinhalten finanzieller Verpflichtungen aufgefallen sind und jede Kreditwürdigkeit verloren haben.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, auf einer dezidierten Rechnung zu bestehen, die nach Erbringen der medizinischen Leistung bezahlt wird. Ohnehin sollten sich Patienten vor kosmetischen Operationen von unterschiedlichen Seiten Informationen über mögliche Risiken und realistische Ziele des Eingriffs besorgen sowie Preis-Leistungsvergleiche der einzelnen Praxen vornehmen.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.