Schlagwort: schadensfall

Hausratversicherung: Schutz bei Fahrraddiebstahl erweitert

Pünktlich zur Fahrradsaison ist in der Hausrat- Versicherung der Schutz bei Fahrraddiebstahl ausgebaut worden. Bisher bekamen Versicherte ihren Schaden meist nur ersetzt, wenn das Rad zwischen sechs Uhr morgens und 22 Uhr gestohlen wurde. Eine neue Musterklausel sieht jetzt jedoch einen Rund-um-die-Uhr-Schutz vor. Den Versicherungen steht es aber frei, ob sie die Erneuerung übernehmen.

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Mercedes-Benz Bank: Attraktive Kfz-Versicherung unabhängig vom Schadenfreiheitsrabatt

Mit ihrem neuen Mobilitätspaket Privat-Leasing plus forciert die Mercedes-Benz Bank AG den Trend zum Leasing bei privaten Autofahrern. Das Finanzdienstleistungsangebot besteht aus einem Leasingvertrag mit einer Kaufoption am Ende der Laufzeit, einer günstigen Kfz-Versicherungsprämie und einer Service Card zur Abwicklung von Schadensfällen.
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Was passiert, wenn der verursachte Schaden höher als die abgeschlossene Versicherungssumme ist?

Eine Versicherung leistet maximal in jedem Schadensfall bis zur vertraglich geregelten Versicherungssumme. Sollte ein Schaden diese Versicherungssumme übersteigen muss der Versicherungsnehmer für die restliche Forderung selbst aufkommen. Bei Vertragsschluss ist also darauf zu achten, dass eine hohe Versicherungssumme vereinbart wurde.

Was ist im Schadensfall zu tun?

Kommt es zu einem Schadensfall muss die Versicherung darüber umgehend informiert werden. Spätestens jedoch innerhalb einer Woche. Dabei sollte korrekt und möglichst detailliert der Schadensverlauf dargelegt und über den entstandenen Schaden informiert werden. Auch die voraussichtliche Schadenshöhe sollte geschätzt und der Versicherung mitgeteilt werden. Machen Sie am besten Fotos von den beschädigten Sachen.

Nach der Meldung des Schadens erhalten Sie vom Versicherungsunternehmen eine Schadensanzeige. Diese müssen Sie ausfüllen und unterschrieben an die Versicherung zurücksenden.

Leisten sie keine Zahlungen ohne vorherige Abstimmung mit der Versicherung. Ebenso unterlassen Sie Erklärungen über Ihre Schadenersatzpflicht

Mahnbescheide oder andere Ansprüche, die gegen Sie geltend gemacht werden, sollten Sie umgehend Ihrer Versicherung melden.

Welche Kündigungsfristen sind zu beachten?

Eine ordentliche Kündigung muss in der Regel drei Monate vor Vertragsende bei der Versicherung eingehen, am besten schriftlich per Einschreiben. Genaue Details sind den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Unternehmens zu entnehmen.

Eine außerordentliche Kündigung ist möglich nach einem Schadensfall oder bei Erhöhung des Versicherungsbeitrages ohne gleichzeitige Verbesserung des Versicherungsschutzes.

Welche Versicherungssumme sollte ich wählen?

Mit der Versicherungssumme, auch Deckungssumme genannt, ist die Summe gemeint, die in einem Schadensfall maximal zur Auszahlung kommt. Diese Summe sollte mindestens 3 Millionen besser aber 5 Millionen Euro Personen- und Sachschäden betragen.

Die Versicherungen bieten heute in der Regel Tarife mit Deckungssummen von 5 bzw. 10 Millionen Euro angeboten. Es gibt aber auch Tarife, die gar keine Begrenzung aufweisen.