Schlagwort: Wiederbeschaffungswer

Mercedes-Benz Bank: Attraktive Kfz-Versicherung unabhängig vom Schadenfreiheitsrabatt

Mit ihrem neuen Mobilitätspaket Privat-Leasing plus forciert die Mercedes-Benz Bank AG den Trend zum Leasing bei privaten Autofahrern. Das Finanzdienstleistungsangebot besteht aus einem Leasingvertrag mit einer Kaufoption am Ende der Laufzeit, einer günstigen Kfz-Versicherungsprämie und einer Service Card zur Abwicklung von Schadensfällen.
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Umzug: Haftungsfragen vorab klären

„Dreimal umgezogen, ist wie einmal abgebrannt“ – lautet ein wohlbekannter Spruch. Damit der Umzug neben den Nerven nicht mehr Geld kostet als geplant, gilt es, sich vorab gegen Schäden abzusichern. Der sicherste Weg ist es, eine Spedition zu beauftragen.
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Emma – Versicherungsleistungen bei Sturmschäden

Falls das angekündigte Orkantief „Emma“ Dächer abdeckt und Bäume umknickt, ist die Schadensregulierung in der Regel ein Fall für die Versi-cherung. „Sturmschäden sollten dem Versicherer umgehend gemeldet werden.
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Wer zahlt bei Diebstahl?

Bei einem Diebstahl eines Kraftfahrzeuges ist die (Teil)-Kaskoversicherung zuständig. Der Versicherer ersetzt den Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs. Vereinbarte Selbstbeteiligungen werden davon abgezogen.

Neben dem Fahrzeug selbst ist bei Diebstahl auch das serienmäßige Zubehör des Wagens mitversichert. Was im Einzelfall zum Zubehör zählt, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis den der Bestohlene aufbringen muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben.

Wiederbeschaffungswer

Dieser Wert entspricht dem Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer bei einem seriösen Händler aufwenden müsste, um ein Fahrzeug in gleicher Art und Güte sowie in gleichem Abnutzungszustand zu erwerben. Der Wiederbeschaffungswert ist von einem Sachverständigen zu ermitteln, der in den Preis alle wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage einfließen lassen muss.