Hausratversicherung: Schutz bei Fahrraddiebstahl erweitert

Pünktlich zur Fahrradsaison ist in der Hausrat- Versicherung der Schutz bei Fahrraddiebstahl ausgebaut worden. Bisher bekamen Versicherte ihren Schaden meist nur ersetzt, wenn das Rad zwischen sechs Uhr morgens und 22 Uhr gestohlen wurde. Eine neue Musterklausel sieht jetzt jedoch einen Rund-um-die-Uhr-Schutz vor. Den Versicherungen steht es aber frei, ob sie die Erneuerung übernehmen.

So ist das Rad gut abgesichert

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(mov) Die Erneuerung wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vorgeschlagen, um die komplizierten Versicherungsbedingungen zu vereinfachen. Fahrradfahrer, die ihr Rad nicht nur tagsüber nutzen, können sich über die Neuregelung eines 24-Stunden-Schutzes freuen.

Bei einem Diebstahl nach 22 Uhr greift der Versicherungsschutz bislang meist nur, wenn sich das Rad noch in Gebrauch befindet oder aus verschlossenen Räumen wie Wohnung, Keller oder Garage gestohlen wird. „In Gebrauch“ bedeutet, dass Sie zum Beispiel nach der Spätvorstellung mit dem Rad vom Kino nach Hause fahren wollen. Für Räder, die nachts grundsätzlich draußen vor der eigenen Haustür geparkt werden, besteht nach alter Klausel kein Schutz.

Mit den neuen Konditionen spielt es keine Rolle mehr, ob Diebe am helllichten Tage oder nachts zuschlagen. Sofern die Versicherung mitspielt, ist das Fahrrad nun auch in der Nacht zwischen 22 und sechs Uhr versichert – gegen Aufpreis versteht sich. Voraussetzung ist natürlich weiterhin, dass das Rad abgeschlossen ist. Wer jedoch einen Abstellraum für Fahrräder hat, muss das Rad auch nach neuer Regelung dort abstellen.

Versicherte, die von den verbesserten Konditionen profitieren möchten, sollten sich zunächst erkundigen, ob und wie eine Anpassung ihres alten Vertrags an die Erweiterung möglich ist. Es handelt sich bei der vereinfachten Neuregelung schließlich nur um eine Empfehlung des GDV; Versicherungsgesellschaften müssen diesen Vorschlag nicht übernehmen. Bei der Allianz gibt es beispielsweise einen 24-Stunden-Schutz – allerdings nur beim sogenannten Optimal-Tarif.

Grund zur Freude haben in erster Linie diejenigen, die mit dem Gedanken spielen, eine Hausratversicherung abzuschließen oder die bestehende zu kündigen. Sie können sich einen Versicherer suchen, der einen erweiterten Schutz ohne Nachtklausel anbietet. Ein Rund-um-die-Uhr-Schutz sollte eine Überlegung wert sein: Schließlich ist das Diebstahlrisiko in der Nacht sehr viel höher als tagsüber.

Ob ein Versicherungsschutz für Ihr Fahrrad sinnvoll sein kann, lesen Sie auf der nächsten Seite.

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