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Wird auf meinen Riester-Vertrag auch die neue Abgeltungssteuer fällig?

Nein. Obwohl beispielsweise die Kursgewinne herkömmlicher Fondssparpläne ab 2009 der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben Riester-Fondssparpläne von der Abgeltungsteuer verschont. Das gilt auch für die Gewinne aus den anderen Riester-Sparmöglichkeiten.
Mit Beginn der Auszahlungsphase kann der Anleger über die Kursgewinne ohne Abzug der Abgeltungssteuer verfügen. Allerdings müssen die Renten mit dem persönlichen Steuersatz (nachgelagert) besteuert werden. Dieser richtet sich nach dem Gesamteinkommen des Rentners.

Wie mache ich meine möglichen Steuervorteile geltend?

Der gesamte Altersvorsorgeaufwand kann als Sonderausgaben bis zu den festegelegten Höchstgrenzen steuerlich geltend gemacht werden.

Der Sonderausgabenabzug ist ein steuerlicher Freibetrag, den man in der Einkommensteuererklärung geltend machen muss. Dadurch muss man für einen Teil des Einkommens keine Steuern zahlen, weil dieser in ganz bestimmter Weise – für die Altersvorsorge – ausgegeben wird. Auf diese Weise werden die Beiträge zur Riester-Rente steuerfrei gestellt.

Im Rahmen der jährlichen Steuererklärung kann der gesamte Vorsorgeaufwand (Altersvorsorgebeiträge und -zulage) als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dabei prüft das Finanzamt von selbst, ob die Zulage oder der Sonderausgabenabzug dem Versicherten einen größeren Vorteil bringt. Fällt der Steuervorteil höher aus als die Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz.
Als Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung können unabhängig vom individuellen Einkommen Altersvorsorgeaufwendungen (Eigenbeiträge und Zulage) aktuell bis zu einer maximalen Höhe von 2.100 Euro geltend gemacht werden. (Für die Steuerjahre 2006 und 2007 jeweils 1.575 Euro)

Wo trage ich meinen Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung ein?

Einen möglichen Sonderausgabenabzug müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr geltend machen, in dem Sie die Beiträge in den Riester-Vertrag eingezahlt haben. Hierzu tragen Sie in der Anlage AV (Altersvorsorge) Ihre Vorsorgeaufwendungen ein.
Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob Ihnen über die Zulage hinaus noch eine weitere Steuererstattung zusteht.

Welche steuerlichen Vorteile habe ich durch die Riester-Rente?

Neben den Zulagen bringt auch die steuerliche Förderung der Riester-Rente ein finanzielles Plus für die Anleger. Man kann nicht nur den Eigenanteil, sondern den kompletten Sparbetrag inklusive der staatlichen Zulagen bis zur festgelegten Höchstgrenze als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Im Rahmen der Steuererklärung (Anlage AV) prüft das Finanzamt von selbst, ob die staatlichen Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für den Versicherten einen größeren Vorteil bringen. Wenn der Steuervorteil höher ist als die Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz.
Seit 2008 können maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. So lohnen sich die Steuervorteile besonders für gut verdienende Sparer.

Muss ich den Vertrag kündigen, wenn ich arbeitslos werde?

Auch in einer finanziellen Zwangslage wie einer Arbeitslosigkeit sollte man am besten nicht kündigen – sondern stattdessen den Riester-Vertrag beitragsfrei stellen. Denn: Bei der Beitragsfreistellung werden die bis dahin eingezahlten Beiträge und die bis dahin gewährten Zulagen weiter verzinst bis zum Ablauf des Vertrags im Rentenalter. In dieser Zeit besteht allerdings kein Anspruch auf Grund- oder Kinderzulage sowie auf Steuervergünstigungen.

Und die Nichtzahlung schlägt sich natürlich in einer geringeren Rentenauszahlung nieder. Jedoch kann man die Beitragszahlungen jederzeit wieder aufnehmen.
Doch auch in der Arbeitslosigkeit kann man weiter riestern. Wer Arbeitslosengeld I oder II bezieht, ist förderberechtigt, da er auch weiterhin bei der Rentenversicherung pflichtversichert ist. Wer trotz eines finanziellen Engpasses mindestens den Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr einzahlt, kann in der Regel seine vollen Zulagen erhalten. Maßgebend sind aber grundsätzlich die rentenversicherungspflichtigen Einnahmen des Vorjahres.

Kann ich einen Riester-Vertrag auch wieder kündigen?

Ja. Wer allerdings einen Riester-Vertrag kündigt, in den schon Beiträge und Zulagen geflossen sind, muss die Zulagen und steuerlichen Vorteile, die er bis dahin erhalten hat, wieder zurückzahlen. Der Eigenbeitrag bleibt dann beim Sparer. Allerdings wird der Anbieter sicher eine Bearbeitungsgebühr vom Angesparten abziehen, das heißt der Rückkaufswert ist geringer als die angesparten Beiträge.

Was ist der Garantiezins und bei welcher Anlage bekomme ich ihn?

Der Garantiezins bei Riester-Rentenversicherungen liegt momentan bei 2,25 Prozent. Für Verträge, die vor 2007 abgeschlossen wurden, gilt noch der Garantiezins von 2,75 Prozent.

Die tatsächliche Verzinsung kann jedoch auch deutlich höher ausfallen, da vor allem bei längeren Laufzeiten noch Überschussbeteiligungen der Versicherungen hinzukommen. Niedriger jedoch dürfen die Zinsen nicht sein, weil der Mindestsatz als Garantiezins verbindlich festgeschrieben ist.
Riester-Verträge mit anderen Sparformen, z.B. Riester-Fondssparverträge bieten allerdings keine Garantieverzinsung.

Für wen eignet sich welche Form der Riester-Rente am besten?

Für ältere Sparer sind Banksparpläne besonders attraktiv, weil keine Abschlusskosten anfallen, die in den ersten Jahren die Rendite schmälern würden. Sie bieten zwar hohe Sicherheit allerdings auch eine schmalere Rendite.

Dem gegenüber können Fondssparpläne nicht mit großer Sicherheit punkten, dafür aber mit besseren Renditechancen. Sind deswegen eher etwas für den risikofreudigen Anleger, der noch Zeit bis zum Renteneintritt hat.
Klassische Rentenversicherungen bieten zwar hohe Sicherheit, sind aber relativ unflexibel, gerade zu Beginn der Laufzeit. Das liegt an den Abschlusskosten, die bei Versicherungsbeginn anfallen. Bei Riester-Policen müssen die Kosten zwar über mindestens fünf Jahre verteilt werden. Trotzdem bilden Sparer am Anfang kaum Kapital, sondern zahlen vor allem Gebühren ab. Sind also auch eher etwas für die langfristige Altersvorsorge.

Fondspolicen eignen sich besonders für Anleger, denen Fondssparpläne zu riskant und normale Rentenversicherungen zu renditearm sind. Bei Angeboten mit hohem Fondsanteil sind in der Regel nur die eingezahlten Beiträge gesichert, eine Garantieverzinsung gibt es nicht. Dafür locken bessere Ertragschancen. Als Nachteil der Fondspolicen erweist sich die doppelte Kostenbelastung. Eine Police mit unbegrenztem Fondsanteil ist daher nur für junge Sparer zu empfehlen.

Wohn-Riester eignet sich für diejenigen, die mit einer selbst genutzten Immobilie für ihr Alter vorsorgen möchten. So können sie sich im Alter die Miete sparen.