Schlagwort: Leistungen

Lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einer Kapitallebensversicherung?

Weniger empfehlenswert ist die Kapitallebensversicherung mit einer zusätzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese vereint die Leistungen der Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung mit einem Sparplan. Bei Invalidität übernimmt die Versicherung die Sparbeiträge, die Altersvorsorge ist also auch bei Berufsunfähigkeit gesichert.

Aber: Die Beiträge zur Kapitallebensversicherung sind sehr hoch. Zwar kann man die Zahlungen bei Bedarf eine Zeit lang ruhen lassen, doch währenddessen verliert man auch den Berufsunfähigkeitsschutz. Entscheiden Sie sich also lieber für die Risikolebensversicherung mit zusätzlicher Berufsunfähigkeitsversicherung und ein getrenntes Programm zur Altersvorsorge.

Bittere Pille: Neuer Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung

Bittere Pille: Neuer Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung Die Spekulationen haben ein Ende. Ab dem ersten Januar 2009 tritt der Gesundheitsfonds in Kraft und alle gesetzlich Versicherten zahlen einen einheitlichen Beitrag. Der Schätzerkreis des Bundesversicherungsamtes hat 15,5 Prozent als künftigen Beitrag empfohlen. Und so hat es auch die Koalition bestätigt.
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Kann ich mir das Angesparte auch auszahlen lassen anstatt eine Rente zu beziehen?

Eine Auszahlung ist möglich, aber nur teilweise. Das Hauptaugenmerk der staatlichen Förderkriterien liegt bei der lebenslangen Verrentung des angesammelten Kapitals. Denn die Menschen leben immer länger und das soll finanziell abgesichert sein. Um bereits vor Rentenbeginn sicher zu stellen, wem die Rente zugute kommen soll, kann nur die im Vertrag angegebene Person die Rentenzahlungen erhalten.
Deswegen dürfen die Rentenleistungen auch nur bedingt vererbt und nicht veräußert, kapitalisiert (ausbezahlt), beliehen oder übertragen werden. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass das geförderte Kapital nur für die Alterssicherung genutzt werden kann.

Da diese starren Vorschriften eigentlich der individuellen Gestaltung der eigenen Altersvorsorge widersprechen, wurden Kompromisse eingeräumt. So können 30 Prozent des angesammelten Kapitals eines Riestervertrages zu Beginn der Rente auf einen Schlag ausgezahlt werden, diese Auszahlung muss allerdings versteuert werden.