Bittere Pille: Neuer Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung

Was kostet der Gesundheitsfonds ab 2009?

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Da die Beiträge der meisten Krankenkassen in Deutschland aktuell noch unter der 15-Prozent-Marke liegen, gibt es für rund 90 Prozent der gesetzlich Versicherten eine Steigerung ihrer monatlichen Versicherungskosten ab 2009. So wird es in erster Linie teurer für die, die bisher besonders preisbewusst versichert waren.

Der Kassenbeitrag gilt solange, bis das Gesundheitsministerium einen neuen Beitrag festlegt. Je nachdem, ob die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung über den Fonds gedeckt werden, kann der Prozentsatz über mehrere Jahre gleichbleiben, aber auch steigen oder sinken. In den Gesundheitsfonds fließen neben den Versichertenbeiträgen auch Steuergelder.

Über den Fonds sollen die Beiträge gerechter an die Kassen verteilt werden und Bürokratie im Gesundheitssystem abgebaut werden. Bisher entschied jede Krankenkasse für sich, welchen Beitragssatz sie ihren Mitgliedern abverlangen will. Das machte auch größtenteils den Wettbewerb unter den mehr als 200 Kassen in Deutschland aus.
Künftig ist für die Suche nach einer neuen Kasse nicht mehr der Beitragssatz entscheidend, sondern vielmehr, welche Leistung sie bietet und ob sie Zusatzbeiträge erhebt oder sogar einen Bonus auszahlt.

Zusatzbeitrag oder Prämie?
Jede Kasse ist berechtigt, einen Zusatzbeitrag zu erheben, wenn sie mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt. Diese Zuzahlung darf allerdings maximal ein Prozent des Bruttoverdienstes eines Versicherten ausmachen. Ohne Einkommensbezug sind von jedem Kassenmitglied monatlich acht Euro Zusatzbeitrag möglich.
In jedem Fall muss die Krankenkasse ihre Versicherten auf das außerordentliche Kündigungsrecht wegen einer Beitragserhöhung hinweisen. Das fällt allerdings weg, wenn ein Versicherter sich an einen Wahltarif und damit für drei Jahre an die Kasse gebunden hat.
Hier finden Sie weitere Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Wichtig: Zur Beitragserhöhung im Januar gilt ebenfalls kein Sonderkündigungsrecht.

 

Auf der anderen Seite können Kassen, die schuldenfrei sind und gut wirtschaften, ihre Mitglieder durch Prämien an den Gewinnen beteiligen. Die Höhe dieser Rückerstattungsprämie kann in Zukunft neben den Leistungen ein entscheidendes Kriterium sein, nach dem man seine Krankenkasse aussuchen sollte. So wird der Wettbewerb unter den Kassen neu gestaltet.
Wann dies soweit sein wird, ist jedoch ungewiss, denn im Prinzip wird erst die Praxis zeigen, ob die Kassen mit den Versichertenpauschalen auskommen oder sogar Gewinne machen. Gesetzlich geregelt ist allerdings nicht, ob und in welcher Form eine Prämie ausgezahlt wird.
Einige Kassen versuchen derzeit ihre Position durch Fusionen zu stärken. So schließen sich ab 2009 beispielsweise die Techniker Krankenkasse und die IKK direkt zur nach eigenen Angaben größten deutschen Krankenkasse zusammen. Weitere Fusionen sind angekündigt, bzw. werden erwartet.

Was halten Sie vom neuen einheitlichen Kassenbeitrag? Diskutieren Sie in unserem Forum mit den „forium Experten“.

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