Schlagwort: Kündigung

Neues Kündigungsrecht erleichtert Versicherungswechsel

Jeder, der schon einmal im Schadensfall seine Versicherung in Anspruch nehmen musste, weiß, wie sinnvoll und hilfreich die Absicherung gegen existenzbedrohende Risiken sein kann. Doch nicht jeder Versicherungsvertrag hält ein Leben lang.
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EM-Spiele auf dem Dienst-PC streamen ist ein Kündigungsgrund

Wie für jedes sportliche Großereignis gilt auch für die Fußball-Europameisterschaft: Dabei sein ist alles. Problematisch wird dies allerdings für Fußball-Fans, die bei Urlaubsplanung und Ticketvergabe zu kurz gekommen sind: Knapp die Hälfte aller Arbeitnehmer geben an, die EM an ihrem Arbeitsplatz verfolgen zu wollen – und gehen damit unter Umständen ein hohes Risiko ein.
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Bekomme ich bei einer vorzeitigen Kündigung Gebühren zurück?

In der Regel wird bei Kreditkartenverträgen die Zahlung einer Jahresgebühr vereinbart. Kündigt ein Karteninhaber seinen Kreditkartenvertrag vor Ablauf des Jahres, muss ihm der Kartenausgeber den entsprechenden Teil der Jahresgebühr zurückerstatten. Das gilt aber nur für einen Vertrag, bei dem keine feste Laufzeit vereinbart wurde. Anderslautende Klauseln in den Verträgen der Kreditkartengesellschaften verstoßen gegen das AGB-Gesetz und sind daher unwirksam, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (OLG Frankfurt a.M.: Az. 13 U 186/99)

Wie kündige ich meine Kreditkarte?

Wenn Sie sich für ein besseres Angebot entscheiden, können Sie Ihre Kreditkarte meist unkompliziert kündigen. Ein formloses Schreiben genügt. Meist können Sie Ihre Kreditkarte zum Jahresende kündigen. Das gilt vor allem dann, wenn Sie feste Laufzeiten, z.B. von einem Jahr vereinbart haben. Ist dieser Betrag einmal angefallen, können Sie ihn nicht wieder zurückbekommen. Beachten Sie daher die Kündigungsfristen. Bei Verträgen mit unbegrenzten Laufzeiten, erhalten Sie Ihre Gebühren anteilig zurück.

Was ist bei Zahlungsverzug zu beachten?

Wie jede andere Ware auch, muss der Versicherungsschutz bezahlt werden. Ohne Bezahlung kann der Versicherungsnehmer keine Gegenleistung erwarten. Jedoch kann die Versicherung ihren Versicherungsschutz nicht einfach einstellen. Dazu bedarf es eines Mahnverfahrens. Hierbei fordert die Versicherung den säumigen Versicherungsnehmer auf, innerhalb einer Frist von zwei Wochen den rückständigen Betrag zu zahlen. Erfolgt innerhalb dieser Zeit keine Zahlung erlischt automatisch der Versicherungsschutz für neu eintretende Versicherungsfälle. Außerdem kann der Versicherer nach Ablauf der Frist das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden. Dies alles regelt §39 Gesetz über den Versicherungsvertrag.