Schlagwort: Grunderwerbsteuer

Immobilienfinanzierung noch vor Jahresende kann Zinsen sparen

Steigende Zinsen für Immobilienkredite, anziehende Immobilienpreise, erhöhte Grunderwerbsteuer in einigen Bundesländern ab 1. Januar: Immobilieninteressenten, die ihr Objekt aus diversen Gründen noch in diesem Jahr kaufen und mit einem Darlehen finanzieren wollen, können bis zum Weihnachtsfest aktiv werden.
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Abschaffung der Erbschaftsteuer in Österreich zum 31.07.2008

Die Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Österreich ist nur auf den ersten Blick eine gute Nachricht. Damit endet auch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland, welches bisher eine doppelte Besteuerung von Deutschen mit Besitz in der Alpenrepublik verhindert sollte.
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Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer fällt bei der Übertragung von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie von grundstücksgleichen Rechten (Erbpacht) an.

Der Steuersatz beträgt derzeit 3,5 % vom Kaufpreis. Wertmäßig im Kaufvertrag einer Immobilien erfasstes Inventar, wie z.B. eine Einbauküche unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuer wird i. d. Regel vom Käufer der Immobilie getragen.

Grunderwerbsteuerfrei sind:

· Übertragungen nach Ehescheidungen
· Übertragungen an Verwandte in gerader Linie einschließlich deren Ehegatten und Kindern
· evtl. Übertragungen durch Schenkung

Nach der Beurkundung des Kaufvertrags erhebt das Finanzamt die Grunderwerbsteuer. Nach Begleichung der Steuerschuld erfolgt eine Mitteilung (Unbedenklichkeitsbescheinigung) über die erfolgte Zahlung an den Notar.

Ohne diese Unbedenklichkeitsbescheinigung kann keine Eigentumsumschreibung erfolgen