Ein Grundstückserwerber darf nach dem Grunderwerbsteuergesetz erst dann in das Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen werden, wenn er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts vorgelegt hat.
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Schlagwort: Unbedenklichkeitsbescheinigung
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Damit ein neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden kann, muss vom Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden.
Mit dieser wird bestätigt, dass der neue Eigentümer die Grunderwerbsteuer entweder bezahlt hat, von der Steuer befreit wurde, ihm die Steuer gestundet wurde, oder sonstige Regelungen getroffen wurden.
Gegen die Eintragung liegen somit keine steuerlichen Bedenken vor.