Schlagwort: Doppelbesteuerung

Spitzenvertreter der BStBK machen sich für ein einfaches Mehrwertsteuerrecht stark

Zum Austausch über aktuelle Steuer- und Finanzfragen traf sich gestern (15. Juli 2010) EU-Kommissar Algirdas ©emeta mit dem Präsidenten der Bundessteuerberaterkammer Dr. Horst Vinken, dem Vizepräsidenten Dr. Herbert Becherer und der BStBK-Hauptgeschäftsführerin Nora Schmidt-Keßeler.
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Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen – DBA:
Die genaue Bezeichnung für ein Doppelbesteuerungsabkommen ist „Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung“. Beim Doppelbesteuerungsabkommen handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen Staaten. Mit dem DBA soll verhindert werden, dass die Einkünfte von einer natürlichen oder juristischen Person in beiden Staaten versteuert werden.

Erbschaftsteuer: Keine Doppelbesteuerung mit Österreich

Es handelt sich um das Vertragsgesetz, mit dem auf deutscher Seite das "Abkommen vom 6. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftsteuern bei Erbfällen, in denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1.August 2008 verstorben ist" umgesetzt wird.
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