Spitzenvertreter der BStBK machen sich für ein einfaches Mehrwertsteuerrecht stark

Zum Austausch über aktuelle Steuer- und Finanzfragen traf sich gestern (15. Juli 2010) EU-Kommissar Algirdas ©emeta mit dem Präsidenten der Bundessteuerberaterkammer Dr. Horst Vinken, dem Vizepräsidenten Dr. Herbert Becherer und der BStBK-Hauptgeschäftsführerin Nora Schmidt-Keßeler.

Themen waren die Vermeidung von Doppelbesteuerung, die Vereinheitlichung der Steuerbemessungsgrundlage bei Körperschaften, sowie Fragen zum Mehrwertsteuerrecht.

Kommissar ©emeta erklärte: „Die Bedeutung der Steuersysteme für den gemeinsamen Binnenmarkt wurde bislang zu wenig beachtet. Ziel muss es sein, die Qualität der bestehenden Steuerstrukturen zu verbessern und wettbewerbsfreundlicher zu machen.“

BStBK-Präsident Dr. Horst Vinken setzte sich gegenüber Kommissar ©emeta insbesondere für ein einfaches und von unnötiger Bürokratie entlastetes Mehrwertsteuerrecht ein.

„Wir unterstützen die Forderungen von Kommissar ©emeta, das Mehrwertsteuerrecht auf EU-Ebene zu entbürokratisieren und zu vereinfachen. Ein leicht handhabbares Mehrwertsteuerrecht erleichtert den grenzüberschreitenden Verkehr von Waren und Dienstleistungen und ist ein wichtiger Schritt bei der Vertiefung des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes“ erklärte BStBK-Präsident Dr. Horst Vinken anlässlich des Besuchs.

Exemplarisch für unnötige Bürokratie sind die Probleme beim elektronischen Vorsteuervergütungsverfahren. Hier berichteten die Steuerberater aus der Praxis über Probleme bei der Umsetzung des Verfahrens, wie zum Beispiel Schwierigkeiten beim Vollmachtsnachweis. Dadurch kommt es bei einer Vielzahl kleiner und mittelständischer Unternehmen zu einem vermeidbaren Verwaltungsaufwand.
Pressemitteilung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK)

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