Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) erhöhten sich die Arbeitskosten in Deutschland im ersten Quartal 2010 kalenderbereinigt um 1,0% gegenüber dem ersten Quartal 2009. Die Kosten für Bruttolöhne und -gehälter stiegen im gleichen Zeitraum um 0,8%, die Lohnnebenkosten um 1,7%. Im Vergleich zum Vorquartal betrug der Anstieg der Arbeitskosten im ersten Quartal 2010 saison- und kalenderbereinigt 0,7%.
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Kategorie: Arbeitslosengeld
Tag des Ausbildungsplatzes am 11. Mai 2010
Demographischer Wandel und drohender Fachkräftemangel – kaum eine andere Entwicklung könnte unsere Gesellschaft grundlegender beeinflussen, sind doch qualifizierte Mitarbeiter das Fundament eines jeden Unternehmenserfolges. Umso bedeutender ist der diesjährige Tag des Ausbildungsplatzes. Nicht nur, um traditionell Lehrstellen zu akquirieren, sondern um Betriebe über die Veränderungen am Ausbildungsmarkt zu informieren, an sie zu appellieren, sich stärker für schwächere Bewerber zu öffnen und ihnen Fördermöglichkeiten aufzuzeigen.
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Arbeitskosten: Kurzfristige Kriseneffekte nicht missbrauchen für eine neue Debatte um Lohnzurückhaltung
Wie das Statistische Bundesamt Anfang der Woche feststellte, lag der Anstieg der Arbeitskosten in Deutschland im Jahr 2009 mit 4,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr über dem in der gesamten Währungsunion (mit 2,7 Prozent). Der heutigen Berichterstattung des Weser Kurier zufolge stiegen die Arbeitskosten pro Arbeitsstunde stärker, weil in den Betrieben kurzgearbeitet wurde – dies sei besonders in Bremen der Fall. Zitiert wird hierzu die Handelskammer Bremen, nach der die Arbeitskosten innerhalb der Bremer Wirtschaft genau deshalb immer wieder problematisiert würden.
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Regelleistungen: Kein Anspruch auf zusätzliches Kleidungsgeld
Kinder wachsen schnell aus ihren Kleidern heraus. Dieser Umstand rechtfertigt jedoch keinen Anspruch auf zusätzliches Kleidungsgeld – auch nicht nach der kürzlich angeordneten Härtefallregelung.
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Hartz-IV-Urteil: Auch Brillen und Zahnersatz fallen nicht unter Härtefallregelung
Kaum ein Urteil hat dieses Jahr für soviel Aufregung gesorgt, wie das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), in dem die bisherige Festlegung der Hartz-IV-Regelsätze als verfassungswidrig eingestuft wurde.
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Paritätischer Wohlfahrtsverband rät privatversicherten Hartz-IV-Empfängern zu Antrag auf Kostenübernahme
Der Paritätische Wohlfahrtsverband empfiehlt allen, die privat krankenversichert sind, bei den Jobcentern sofort einen Antrag auf die volle Übernahme der Beiträge zu stellen. „Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 09. Februar 2010 den unwürdigen Zank, wer für die Kosten aufzukommen hat, endlich beendet“, erklärt Hauptgeschäftsführer Dr. Ulrich Schneider anlässlich eines Beitrages in der ZDF-Sendung „Frontal 21“ am heutigen Abend.
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Hartz IV: Keine Leistung bei verspäteter Antragstellung
Im konkreten Fall hatte ein Mann zunächst Arbeitslosenhilfe bezogen. Auf seinen Antrag hin wurden ihm anschließend Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II gewährt.
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Paritätischer Wohlfahrtsverband rät privat versicherten Hartz IV-Empfängern zu Antrag auf Kostenübernahme
Der Paritätische Wohlfahrtsverband empfiehlt allen, die privat krankenversichert sind, bei den Jobcentern sofort einen Antrag auf die volle Übernahme der Beiträge zu stellen. „Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 09. Februar 2010 den unwürdigen Zank, wer für die Kosten aufzukommen hat, endlich beendet“, erklärt Hauptgeschäftsführer Dr. Ulrich Schneider anlässlich eines Beitrages in der ZDF-Sendung „Frontal 21“ am heutigen Abend.
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Bundesagentur für Arbeit: Arbeitslosenquote steigt im Februar auf 8,7 Prozent
Die Arbeitslosigkeit ist von Januar auf Februar um 26.000 auf 3.643.000 gestiegen (West: +12.000 auf 2.482.000; Ost: +14.000 auf 1.162.000). Das Saisonbereinigungsverfahren errechnet für den Februar ein Plus von 7.000.
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ARAG zeigt Hartz IV-Härtefallkatalog
Knapp eine Woche nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherige Festlegung der Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig sei, legte die Regierung einen Katalog vor, in dem eine Reihe von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Denn das BVerfG hatte entschieden, dass Hilfebedürftige einen grundrechtlichen Leistungsanspruch auf Sicherstellung eines „unabwendbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs“ (Härtefall) haben.
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