Monatsarchiv: Juni 2008

Übernimmt meine Reisekrankenversicherung auch Impfungen und andere Kosten, die im Vorfeld der Reise entstehen?

Auslandsreise-Krankenversicherungen gelten nur für die Dauer der Reise. Leistungen wie Impfungen und andere vorbeugende Maßnahmen zahlt sie nicht. Erkundigen Sie sich dennoch über nötige Impfungen und schützen Sie sich so vor Infektionen. So bleibe Sie selber gesund und riskieren keinen Streit mit Ihrer Reiseversicherung. Denn wer zum Beispiel ohne Malaria-Prophylaxe in ein Malaria-Gebiet fährt, dem kann es schnell passieren, dass man ihm grobe Fahrlässigkeit vorwirft. Dann verweigert die Versicherung eventuell die Leistung. Eine gute Prävention liegt in Ihrem eigenen gesundheitlichen Interesse.

Gibt es Einschränkungen bei der Reisegepäck-Versicherung?

Wertgegenstände sind zwar versichert, dies aber meist nur in einer bestimmten Höhe, in der Regel 50 Prozent der Versicherungssumme. Gerätschaften wie Sportgeräte, die am Urlaubsort ausgeliehen werden, sind nicht versichert. Motorisierte Sportgeräte wie Motorräder sind ebenfalls ausgeschlossen. Brillen und Kontaktlinsen sind bis zu einer bestimmten Höhe, oft sind dies 250 Euro, versichert. Laptops, Mobiltelefone und andere elektronische Geräte sind oft nicht mitversichert. Wer ein Laptop mit sich führt, sollte vor Abschluss einer Reisegepäck-Versicherung gezielt nachfragen.

Welches Reisegepäck ist bei einer Reisegepäck-Versicherung versichert?

Eine Reisegepäckversicherung umfasst grundsätzlich das gesamte persönliche Reisegepäck. Dazu gehören auch das Handgepäck und alle am Körper getragenen Gegenstände und Bekleidung. Wertsachen sind meist nur in einer bestimmten Höhe versichert. Bargeld, Schecks, Kreditkarten, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und andere Dokumente, sowie Tiere, Antiquitäten, Kunstwerke sind in der Regel nicht versichert. Wer Schmuck oder dergleichen in den Urlaub mitnehmen will, sollte dafür eine eigene Versicherung abschließen.

Wozu dient eine Reiseabbruch-Versicherung?

Eine Reiserücktrittversicherung endet mit Antritt der Reise. Mit einer Reiseabbruchversicherung wird der Versicherungsschutz bis zum Ende der Reise verlängert. Dabei werden die Mehrkosten der Rückreise sowie der anteilige Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistung vor Ort ersetzt, wenn die Reise, vorzeitig beendet werden musste und der Grund dafür in der Versicherung enthalten ist. Die Reiseabbruchversicherung kann und sollte in der Reise-Versicherung mit inbegriffen sein.

Bis wie lange vor Reisebeginn kann man eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abschließen?

Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung muss man innerhalb von drei Wochen (21 Tage) nach Buchung der Reise – hier gilt das Datum der Buchungsbestätigung – abschließen. Bei weniger als drei Wochen vor Reisebeginn muss der Abschluss am Tag der Buchung erfolgen. Die meisten Reiseveranstalter bieten direkt bei Abschluss eine solche Versicherung an.

Welche Ereignisse sind meist nicht in der Auslandsreise-Krankenversicherung enthalten?

Bei klassischen Reiseversicherungen gelten zahlreiche Ausschlüsse. Wer einen bestimmten Ausschluss nicht hinnehmen möchte, sollte, wenn möglich, eine Extra-Versicherung für das Risiko abschließen.

Ausgeschlossen sind in der Regel:

  • Krankheiten oder Unfallfolgen, deren Behandlung einer der Gründe für den Antritt der Reise war.
  • Vorfälle, die ein Versicherter vorsätzlich oder gesetzeswidrig und in krimineller Absicht verursacht hat.
  • Kriegsereignisse und Gewalttätigkeiten bei öffentlichen Ansammlungen. Wer also seinen Urlaub in einer Krisenregion verbringt oder während der Reise an gewalttätigen Demonstrationen teilnimmt, ist nicht gegen Schäden abgesichert.
  • Selbstmorde und Unfälle, die durch eine psychische Störung hervorgerufen werden.
  • Expeditionsreisen in unerschlossene oder unerforschte Regionen.
  • Unfälle durch Risiko- und Extremsportarten. Dazu gehören unter anderem Rafting, Klettern, Snowboarding oder Paragliding.
  • Unfälle unter großem Alkohol- oder Drogeneinfluss sind auch ausgeschlossen.
  • Schäden, die durch die Verwendung oder Haltung von Luftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen oder Anhängern entstehen.
  • Schäden an Sachen, die geliehen, gemietet, geleast, gepachtet oder in Verwahrung genommen werden oder die durch deren Benutzung entstehen.
  • Geld, Schecks, Kreditkarten, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und Dokumente
  • Auf der Reise mitgeführte Tiere.
  • Antiquitäten und Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert.

Wozu brauche ich eine Reiseversicherung?

Eine Reiseversicherung sichert eventuell eintretende Notfälle auf Reisen ab. Sie besteht aus verschiedenen Leistungen, die je nach Bedarf gewählt werden können. Dazu gehören die Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht-, Reisegepäckversicherung, Reiserücktrittskosten- sowie eine Reisabbruchversicherung.

Nicht nur Versicherungen bieten Reiseschutz an. Man kann auch bei seinem Reiseveranstalter eine Police abschließen. Ebenso bieten Motorrad- und Autofahrer-Vereinigungen (wie zum Beispiel der ADAC) Reiseversicherungen an.