Welche Ereignisse sind meist nicht in der Auslandsreise-Krankenversicherung enthalten?

Bei klassischen Reiseversicherungen gelten zahlreiche Ausschlüsse. Wer einen bestimmten Ausschluss nicht hinnehmen möchte, sollte, wenn möglich, eine Extra-Versicherung für das Risiko abschließen.

Ausgeschlossen sind in der Regel:

  • Krankheiten oder Unfallfolgen, deren Behandlung einer der Gründe für den Antritt der Reise war.
  • Vorfälle, die ein Versicherter vorsätzlich oder gesetzeswidrig und in krimineller Absicht verursacht hat.
  • Kriegsereignisse und Gewalttätigkeiten bei öffentlichen Ansammlungen. Wer also seinen Urlaub in einer Krisenregion verbringt oder während der Reise an gewalttätigen Demonstrationen teilnimmt, ist nicht gegen Schäden abgesichert.
  • Selbstmorde und Unfälle, die durch eine psychische Störung hervorgerufen werden.
  • Expeditionsreisen in unerschlossene oder unerforschte Regionen.
  • Unfälle durch Risiko- und Extremsportarten. Dazu gehören unter anderem Rafting, Klettern, Snowboarding oder Paragliding.
  • Unfälle unter großem Alkohol- oder Drogeneinfluss sind auch ausgeschlossen.
  • Schäden, die durch die Verwendung oder Haltung von Luftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen oder Anhängern entstehen.
  • Schäden an Sachen, die geliehen, gemietet, geleast, gepachtet oder in Verwahrung genommen werden oder die durch deren Benutzung entstehen.
  • Geld, Schecks, Kreditkarten, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und Dokumente
  • Auf der Reise mitgeführte Tiere.
  • Antiquitäten und Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert.

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