Bei klassischen Reiseversicherungen gelten zahlreiche Ausschlüsse. Wer einen bestimmten Ausschluss nicht hinnehmen möchte, sollte, wenn möglich, eine Extra-Versicherung für das Risiko abschließen.
Ausgeschlossen sind in der Regel:
- Krankheiten oder Unfallfolgen, deren Behandlung einer der Gründe für den Antritt der Reise war.
- Vorfälle, die ein Versicherter vorsätzlich oder gesetzeswidrig und in krimineller Absicht verursacht hat.
- Kriegsereignisse und Gewalttätigkeiten bei öffentlichen Ansammlungen. Wer also seinen Urlaub in einer Krisenregion verbringt oder während der Reise an gewalttätigen Demonstrationen teilnimmt, ist nicht gegen Schäden abgesichert.
- Selbstmorde und Unfälle, die durch eine psychische Störung hervorgerufen werden.
- Expeditionsreisen in unerschlossene oder unerforschte Regionen.
- Unfälle durch Risiko- und Extremsportarten. Dazu gehören unter anderem Rafting, Klettern, Snowboarding oder Paragliding.
- Unfälle unter großem Alkohol- oder Drogeneinfluss sind auch ausgeschlossen.
- Schäden, die durch die Verwendung oder Haltung von Luftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen oder Anhängern entstehen.
- Schäden an Sachen, die geliehen, gemietet, geleast, gepachtet oder in Verwahrung genommen werden oder die durch deren Benutzung entstehen.
- Geld, Schecks, Kreditkarten, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und Dokumente
- Auf der Reise mitgeführte Tiere.
- Antiquitäten und Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert.