Schlagwort: Wohneigentum

Was bedeutet Bauen für mich und für meine Familie?

Wer baut, kann sein Heim nach eigenen Vorstellungen gestalten. Ein Haus dient zudem als Kapitalanlage und Altersvorsorge zugleich.
Ein Beispiel: Eine vierköpfige Familie, die eine Kaltmiete von 500 Euro monatlich bezahlt, gibt nach 30 Jahren, bei einer Mietsteigerung von nur zwei Prozent pro Jahr, bereits mehr als 900 Euromonatlich für die Miete aus.
Insgesamt sind das mehr als 240.000 Euro. Dieses Geld ist bei Mietzahlungen verloren. Wer es stattdessen in sein Wohneigentum steckt, investiert langfristig für seine Zukunft. Wer baut, braucht allerdings eine gewisse Summe an Geld schon zu Beginn der Finanzierung und bindet sich langfristig durch Nachzahlungen. Daher sollte man bei der Baufinanzierung auf günstige und sichere Konditionen achten.

Was ist der Beleihungswert?

Den geschätzten festen Wert einer Immobilie nennt man Beleihungswert. Der Beleihungswert ist für den Darlehensgeber von hohem Nutzen, da er zur dauerhaften Risikobeurteilung einer Baufinanzierung dient.

Der Beleihungswert bezieht sich bei Wohneigentum, das selbst genutzt wird, auf den Sachwert der Immobilie (Bodenwert und Gebäudewert). Bei vermieteten Immobilien bezieht sich der Beleihungswert auf den geschätzten Ertrag durch langfristige Einnahmen.

Für die Baufinanzierung wird ein Sicherheitsabschlag von 10 bis 20 Prozent wegen eventueller Fluktuation am Zinsmarkt vorgenommen.

Was ist die Wohnungsbauprämie?

Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat Bau, Kauf oder Modernisierung einer Immobilie. Wer jährlich mindestens 50 Euro bis maximal 512 Euro (Ehepaare: 1.024 Euro) in einen Bausparvertrag einzahlt, bekommt 8,8 Prozent seiner Beiträge als Prämie vom Staat dazu. Alleinstehende können so bis zu 45,06 Euro und Verheiratete bis zu 90,11 Euro als staatlichen Zuschuss im Jahr bekommen. Förderberechtigt sind Alleinstehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 25.600 Euro und Ehepaare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 51.200 Euro.

Wer seinen Bausparvertrag bis zum 31.12.2008 abgeschlossen hat, kann das angesparte Guthaben nach Ablauf einer siebenjährigen Sperrfrist auch für andere Zwecke nutzen. Bausparverträge, die ab 2009 abgeschlossen wurden werden nur noch mit der Wohnungsbauprämie gefördert, wenn das angesparte Guthaben für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird.

Bausparkasse Mainz geht mit Wohn-RiesterPLUS an den Start

Ab sofort offeriert die Bausparkasse Mainz AG (BKM) ihren Kunden ein Wohn-Riester-Angebot. Die Besonderheit beim Wohn-RiesterPLUS: Die Kunden der BKM können später entscheiden, wofür die staatliche Zulage verwendet werden soll. Gewählt werden kann zwischen Eigenheimförderung und Kapitalrente.
Weiterlesen »