Schlagwort: Beleihung

Was ist der Beleihungswert?

Den geschätzten festen Wert einer Immobilie nennt man Beleihungswert. Der Beleihungswert ist für den Darlehensgeber von hohem Nutzen, da er zur dauerhaften Risikobeurteilung einer Baufinanzierung dient.

Der Beleihungswert bezieht sich bei Wohneigentum, das selbst genutzt wird, auf den Sachwert der Immobilie (Bodenwert und Gebäudewert). Bei vermieteten Immobilien bezieht sich der Beleihungswert auf den geschätzten Ertrag durch langfristige Einnahmen.

Für die Baufinanzierung wird ein Sicherheitsabschlag von 10 bis 20 Prozent wegen eventueller Fluktuation am Zinsmarkt vorgenommen.

Was bedeuten Beleihungswert und Beleihungsgrenze?

Der Beleihungswert ist nach §12 des Hypothekenbankgesetzes ein Wert, der den aktuellen Verkaufswert nicht übersteigen darf und bei dem nur die dauernden Eigenschaften des Grundstücks und der Ertrag berücksichtigt werden dürfen. Den Beleihungswert stellt ein Sachverständiger fest. Die Höhe beträgt in der Regel 70 bis 90 Prozent des Preises, der für ein Objekt zu erzielen ist. Der Beleihungswert ist Ausgangswert für die Beleihungsgrenze.

Wie wird das Bauspardarlehen abgesichert?

Die Absicherung erfolgt, indem eine Grundschuld in Höhe des Kredits ins Grundbuch eingetragen wird, allerdings nur, wenn der Kredit 10.000 EUR übersteigt. Die Höhe des Kredits ist abhängig von Beleihungswert und Beleihungsgrenze des Objekts. Der Beleihungswert beläuft sich in der Regel auf etwa 70 bis 90 Prozent des Marktwerts. Bei 80 Prozent des Beleihungswertes setzen Bausparkassen normalerweise die Beleihungsgrenze fest, bis zu der ein Kredit vergeben werden kann.