Schlagwort: Unfall

Kfz-Versicherung haftet nicht bei grober Fahrlässigkeit bei Navi-Bedienung

Der betroffene Fahrer eines gemieteten Mercedes scherte nach einem Überholvorgang wieder in die rechte Fahrbahn ein. Nun wollte er sich mittels seines Navigationsgeräts vergewissern, ob er bei dem längeren Manöver nicht die Raststätte verpasst hatte, an der er eigentlich zum Austreten ausfahren wollte.
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D.A.S. informiert: Beifahrer trägt bei alkoholbedingtem Unfall Mitschuld

Wer sich von einem erkennbar angetrunkenen Fahrer nach Hause chauffieren lässt, hat im Falle eines Unfalls keinen vollen Schadenersatzanspruch. Das Oberlandesgericht Koblenz ging in einem Urteil von einer Mithaftung des Beifahrers zu 1/3 aus. Nach Mitteilung der D.A.S. wurde auch das Schmerzensgeld reduziert.
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Begleitetes Fahren

Das begleitete Fahren oder „Führerschein ab 17“ ist als Modellversuch mittlerweile in allen Bundesländern möglich. Der jugendliche Fahrer kann bereits mit 17 Jahren den Führerschein erwerben und dann in Begleitung eines erfahrenen Autofahrers einen Pkw fahren. Der Modellversuch dient der Senkung des Unfallrisikos junger Fahranfänger.
Als Begleitpersonen sind Personen ab 30 Jahren zugelassen, die mindestens seit fünf Jahren einen gültigen Führerschein der Klasse B oder drei haben. Sie dürfen zum Zeitpunkt des begleiteten Fahrens nicht mehr als drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben. Das begleitete Fahren ist zu beantragen, Begleitpersonen müssen namentlich genannt werden. Im Gegensatz zu einem Fahrlehrer ist ein Begleiter rechtlich nicht der Führer des Fahrzeugs und darf auch nicht in das Fahrgeschehen eingreifen. Begleitpersonen müssen ihren Führerschein während der Fahrt dabei haben und dürfen nicht mehr als 0,5 Promillen haben.