Begleitetes Fahren

Das begleitete Fahren oder „Führerschein ab 17“ ist als Modellversuch mittlerweile in allen Bundesländern möglich. Der jugendliche Fahrer kann bereits mit 17 Jahren den Führerschein erwerben und dann in Begleitung eines erfahrenen Autofahrers einen Pkw fahren. Der Modellversuch dient der Senkung des Unfallrisikos junger Fahranfänger.
Als Begleitpersonen sind Personen ab 30 Jahren zugelassen, die mindestens seit fünf Jahren einen gültigen Führerschein der Klasse B oder drei haben. Sie dürfen zum Zeitpunkt des begleiteten Fahrens nicht mehr als drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben. Das begleitete Fahren ist zu beantragen, Begleitpersonen müssen namentlich genannt werden. Im Gegensatz zu einem Fahrlehrer ist ein Begleiter rechtlich nicht der Führer des Fahrzeugs und darf auch nicht in das Fahrgeschehen eingreifen. Begleitpersonen müssen ihren Führerschein während der Fahrt dabei haben und dürfen nicht mehr als 0,5 Promillen haben.

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