Viele unterschätzen die Unfallgefahr im Haushalt

Mehr als jeder dritte Deutsche (37 Prozent) weiß nicht, dass die meisten Unfälle im Haushalt passieren. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag der Minijob-Zentrale.
Eine Wissenslücke, die besonders folgenschwer sein kann, wenn jemand eine nicht angemeldete Haushaltshilfe beschäftigt und diese einen Unfall hat. Ohne offizielle Anmeldung bei der Minijob-Zentrale kann der Arbeitgeber erhebliche Schwierigkeiten bekommen.
Ob das gebrochene Bein beim Sturz von der Leiter oder die am Herd verbrannte Hand – im Haushalt passieren laut Statistik die meisten Unfälle. Die repräsentative forsa-Befragung zeigt: Bereits jeder fünfte Deutsche über 18 Jahre musste schon einmal wegen einer Verletzung, die er sich im Haushalt zugezogen hatte, zum Arzt oder ins Krankenhaus. „Der Haushalt birgt für alle, die dort beschäftigt sind, viele Gefahren“, sagt Dr. Erik Thomsen, Leiter der Minijob-Zentrale. Besonders problematisch sei es, wenn sich eine nicht angemeldete Haushaltshilfe verletze. „Schwarz beschäftigte Haushaltshilfen sind nicht bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet. Diese kommt im Ernstfall zwar zunächst für Behandlungs- und Rehakosten auf, der Arbeitgeber muss jedoch für die Unfallfolgen geradestehen.“
Welche Konsequenzen im Einzelnen drohen, wissen viele Befragte ebenfalls nicht: Zwar sind sich 79 Prozent der Befragten bewusst, dass ein Bußgeld fällig werden kann, aber nur jeder Zweite (50 Prozent) weiß, dass die Unfallversicherung sich sämtliche Behandlungskosten vom Arbeitgeber wiederholen kann. Dazu kommen noch die nachzuzahlenden Beiträge. „Viele machen sich nicht klar, dass sie sich auf dünnem Eis bewegen, wenn sie jemanden schwarz beschäftigen“, sagt Thomsen. „Ohne Haftpflichtversicherung Auto zu fahren, würde sich kaum einer trauen. Im Haushalt haben die meisten jedoch kein Bewusstsein dafür, wie wichtig es gerade in diesem Bereich ist, Unfallrisiken abzusichern.“
Viel Sicherheit für wenig Geld
Dabei ist es ganz einfach, sich als Arbeitgeber im Privathaushalt vor finanziellen Forderungen zu schützen: Wer seine Haushaltshilfe als 400-Euro-Minijobber anmeldet, ist auf der sicheren Seite. Die Minijob-Zentrale meldet den Arbeitnehmer automatisch bei der gesetzlichen Unfallversicherung an. Passiert ein Unfall, springt sie ein. Ein weiterer Vorteil: Für 400-Euro-Minijobs in Privathaushalten zahlen Arbeitgeber deutlich niedrigere Pauschalbeiträge für Sozialversicherung und Steuern als bei vergleichbaren Beschäftigungen im gewerblichen Bereich. Seit 2009 können Arbeitgeber in Privathaushalten 20 Prozent ihrer gesamten Ausgaben von der Einkommensteuer abziehen (max. 510 Euro). Durch das sogenannte Haushaltsscheckverfahren wird die Anmeldung so bequem wie möglich gemacht. Zudem übernimmt die Minijob-Zentrale einen Großteil der sonst üblichen Arbeitgeberpflichten.
Mehr Informationen unter www.minijob-zentrale.de oder unter der Telefonnummer 01801 200 504 (Festnetzpreis 3,9 ct/Min; andere Preise aus Mobilfunknetzen möglich).
(Pressemitteliung der Minijob-Zentrale)

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