Schlagwort: Kindergeld

Wann steht mir statt des Kindergeldes der Kinderfreibetrag zu?

Der jährliche Kinderfreibetrag liegt im Jahr 2008 für Eltern, die steuerlich zusammen veranlagt werden, bei 3.648 Euro, der pauschale BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) bei 2.160 Euro. So steht Eltern für das Steuerjahr 2008 ein Freibetrag von insgesamt 5.808 Euro je Kind zu. Für getrennt Veranlagte, bzw. Alleinstehende gilt jeweils die Hälfte.
Ab 2009 werden wegen der Kindergelderhöhung auch die Kinderfreibeträge angepasst. Es gilt aktuell (Februar 2009) ein Freibetrag für Eltern in Höhe von 6.024 Euro.
Diese Freibeträge bekommt man im Rahmen der Steuererklärung aber nur zugesprochen, wenn die Steuerersparnis aus den Freibeträgen höher ist als das bereits erhaltene Kindergeld. Ausrechnen muss man das allerdings nicht selbst. Das macht das Finanzamt, in der Steuersprache wird dieser Vorgang „Günstigerprüfung“ genannt.

Wird das Kindergeld vermögensabhängig gezahlt?

Nein. Jeder, der die Voraussetzungen für diese Leistung erfüllt, hat auch Anspruch auf Kindergeld. Der Anspruch auf Kindergeld ist unabhängig vom Einkommen. Allerdings ermittelt das Finanzamt in der so genannten Günstigerprüfung, ob sich der Bezug des Kindergeldes oder der Kinderfreibetrag günstiger auf das Ergebnis der Steuererklärung auswirkt. Hier spielt auch die Höhe des eigenen Einkommens eine Rolle.