Mit dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Konjunkturpaket II) wurde der so genannte Kinderbonus beschlossen.
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Schlagwort: Kindergeld
Wann steht mir statt des Kindergeldes der Kinderfreibetrag zu?
Der jährliche Kinderfreibetrag liegt im Jahr 2008 für Eltern, die steuerlich zusammen veranlagt werden, bei 3.648 Euro, der pauschale BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) bei 2.160 Euro. So steht Eltern für das Steuerjahr 2008 ein Freibetrag von insgesamt 5.808 Euro je Kind zu. Für getrennt Veranlagte, bzw. Alleinstehende gilt jeweils die Hälfte.
Ab 2009 werden wegen der Kindergelderhöhung auch die Kinderfreibeträge angepasst. Es gilt aktuell (Februar 2009) ein Freibetrag für Eltern in Höhe von 6.024 Euro.
Diese Freibeträge bekommt man im Rahmen der Steuererklärung aber nur zugesprochen, wenn die Steuerersparnis aus den Freibeträgen höher ist als das bereits erhaltene Kindergeld. Ausrechnen muss man das allerdings nicht selbst. Das macht das Finanzamt, in der Steuersprache wird dieser Vorgang „Günstigerprüfung“ genannt.
Muss ich das Kindergeld zurückzahlen?
Wer Kindergeld zu Unrecht erhalten hat, muss es in voller Höhe wieder zurück zahlen. Auch wenn gegen einen Rückforderungsbescheid der Familienkasse Widerspruch eingelegt wird, besteht weiterhin die Pflicht zur sofortigen Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Leistung.
Wer ist zuständig für die Auszahlung des Kindergeldes?
Das Kindergeld wird ausgezahlt durch die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Angehörige des öffentlichen Dienstes oder Empfänger von Versorgungsbezügen bekommen das Geld von ihren Arbeitgebern ausgezahlt.
Wird auch das Einkommen von minderjährigen Kindern angerechnet?
Für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird in jedem Fall Kindergeld gezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch das Einkommen des Kindes ist. Für volljährige Kinder besteht der Anspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Mehr hierzu lesen Sie unter der Kategorie „Anspruch“ in unserem Helpcenter Kindergeld.
Kann das Kindergeld gepfändet werden?
Das Kindergeld kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes an eine weitere Person abgetreten oder gepfändet werden. Ansonsten kann das Kindergeld nicht gepfändet werden.
Ist das Kindergeld zweckgebunden?
Nein. Das Kindergeld darf für den ganz normalen Tagesbedarf ausgegeben werden und muss nicht ausschließlich für Kinderspielzeug oder Schulbücher verwendet werden.
Muss ich Kindergeld versteuern?
Nein. Allerdings muss das Kindergeld wegen der so genannten Günstigerprüfung in der Steuererklärung angegeben werden. So ermitteln die Finanzbeamten ob der Bezug von Kindergeld oder die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrags günstiger für den Steuerzahler ist. Das ist abhängig von der Höhe des Einkommens.
Wird das Kindergeld vermögensabhängig gezahlt?
Nein. Jeder, der die Voraussetzungen für diese Leistung erfüllt, hat auch Anspruch auf Kindergeld. Der Anspruch auf Kindergeld ist unabhängig vom Einkommen. Allerdings ermittelt das Finanzamt in der so genannten Günstigerprüfung, ob sich der Bezug des Kindergeldes oder der Kinderfreibetrag günstiger auf das Ergebnis der Steuererklärung auswirkt. Hier spielt auch die Höhe des eigenen Einkommens eine Rolle.
Wie bekomme ich das Kindergeld ausgezahlt?
Das Kindergeld wird immer unbar ausgezahlt. Es wird von der Familienkasse auf das vom Berechtigten angegebene Konto überwiesen – entweder am Monatsende oder in der Mitte des Monats.