Wer als Steuerpflichtiger Aufwendungen für die Ausbildung eines Kindes hat, kann hierfür einen Ausbildungsfreibetrag steuerlich geltend machen.
Das ist jedoch nur möglich, wenn das Kind zwar volljährig aber unter 27 Jahre ist, auswärts wohnt und wenn für das Kind ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht.