Schlagwort: Haushalt

Wie stelle ich den Antrag auf Kindergeld zur Geburt eines Kindes?

Der Antrag auf Kindergeld ist immer schriftlich bei der zuständigen Familienkasse einzureichen. Als Nachweis ist vorzulegen:
Innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes gilt die Geburtsurkunde des Kindes als Nachweis.

Weiterhin kann man auch eine Haushaltsbescheinigung vorlegen, wenn das Kind im selben Haushalt lebt oder eine so genannte Lebensbescheinigung, wenn das Kind nicht mehr im elterlichen Haushalt lebt.

Was ist der Kinderzuschlag zum Kindergeld und wer kann ihn bekommen?

Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld und soll Familien mit Kindern davor bewahren, in den ALG II-Bezug zu rutschen. Können die Eltern mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Unterhalt, nicht aber den der Kinder decken, können sie den Kinderzuschlag beantragen. Allerdings müssen die Kinder im gemeinsamen Haushalt leben und dürfen das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der höchstmögliche Kinderzuschlag beträgt für jedes im Haushalt lebende Kind 140 Euro. Zu beantragen ist der Kinderzuschlag wie das Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse. Bezieher von ALG II haben keinen Anspruch auf den zusätzlichen Kinderzuschlag.

Was leistet eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung?

Empfehlenswert ist diese Zusatzversicherung vor allem, wenn der Versicherte der Hauptverdiener im gemeinsamen Haushalt ist. Kann der Versicherte als Folge eines Unfalls oder einer Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben, sind er und seine Angehörigen finanziell abgesichert.

Wer noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, sollte sie zusätzlich zur Risikolebensversicherung abschließen. In Kombination ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung meist günstiger.