Niemand gibt es gerne zu, doch nahezu jeder Haushalt hat schon mit lästigen Eindringlingen in Küche und Vorratslager gekämpft; erkennbar an merkwürdigen Gespinsten in Gewürzen und Backzutaten oder FraÃlöchern auf Getreide.
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Schlagwort: Haushalt
Stand-by-Check zeigt Einsparpotenziale im Haushalt
In vielen Haushalten verbrauchen Elektrogeräte im Stand-by heimlich Strom. Wer das verhindert, indem er Geräte wie Computer und Fernseher beim Abschalten komplett vom Stromnetz trennt, kann im Jahr um die 70 Euro* sparen.
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Wohnungsbau bleibt unter Bedarf
Der Wohnungsbau in Deutschland bleibt immer weiter hinter dem Bedarf zurück.
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Wenn sich die Eltern trennen: Wem steht das Kindergeld zu?
Für jedes Kind wird nur einem Elternteil Kindergeld gezahlt und zwar demjenigen, der mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Eine Trennung der Eltern kann auch dazu führen, dass das Kindergeld künftig dem anderen Elternteil zusteht. Dies muss unverzüglich der Familienkasse gemeldet werde.
Erdgas von ENTEGA: neuer Tarif
Der Energiedienstleister ENTEGA bietet vor dem Hintergrund des aktuellen Beschaffungsmarktes ab dem 1. Mai 2009 Erdgas rund 15 Prozent günstiger an. Haushalte mit einem durchschnittlichen Verbrauch sparen durch eine Tarifumstellung rund 250 Euro pro Jahr.
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Wie stelle ich den Antrag auf Kindergeld zur Geburt eines Kindes?
Der Antrag auf Kindergeld ist immer schriftlich bei der zuständigen Familienkasse einzureichen. Als Nachweis ist vorzulegen:
Innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes gilt die Geburtsurkunde des Kindes als Nachweis.
Weiterhin kann man auch eine Haushaltsbescheinigung vorlegen, wenn das Kind im selben Haushalt lebt oder eine so genannte Lebensbescheinigung, wenn das Kind nicht mehr im elterlichen Haushalt lebt.
Was ist der Kinderzuschlag zum Kindergeld und wer kann ihn bekommen?
Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld und soll Familien mit Kindern davor bewahren, in den ALG II-Bezug zu rutschen. Können die Eltern mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Unterhalt, nicht aber den der Kinder decken, können sie den Kinderzuschlag beantragen. Allerdings müssen die Kinder im gemeinsamen Haushalt leben und dürfen das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der höchstmögliche Kinderzuschlag beträgt für jedes im Haushalt lebende Kind 140 Euro. Zu beantragen ist der Kinderzuschlag wie das Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse. Bezieher von ALG II haben keinen Anspruch auf den zusätzlichen Kinderzuschlag.
Was leistet eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung?
Empfehlenswert ist diese Zusatzversicherung vor allem, wenn der Versicherte der Hauptverdiener im gemeinsamen Haushalt ist. Kann der Versicherte als Folge eines Unfalls oder einer Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben, sind er und seine Angehörigen finanziell abgesichert.
Wer noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, sollte sie zusätzlich zur Risikolebensversicherung abschließen. In Kombination ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung meist günstiger.