Jahresarchiv: 2005

AOK-Verwaltungsratsvorsitzende: Stabile Beitragssätze sind zentrales Anliegen der AOK-Selbstverwaltung

Pressemitteilung der AOK
 
Stabile Beitragssätze sind ein zentrales gemeinsames Anliegen von Versichertenvertretern und Arbeitgebervertretern in der paritätischen Selbstverwaltung der 17 AOKs und des AOK-Bundesverbandes. Dies erklärten heute in Bonn die alternierenden Verwaltungsratsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes, Dr. Volker Hansen (Arbeitgeberseite) und Fritz Schösser (Versichertenseite).
Aber es könne auch nicht angehen, dass Kassen durch öffentliche Kritik in die Verschuldung getrieben werden. Beide wiesen Kritik aus der Politik an Beitragssatzbeschlüssen einzelner AOK-Verwaltungsräte und Kritik am Handeln von Vorständen und Verwaltungsräten einzelner AOKs zurück.
Hansen und Schösser betonten, dass weder Patienten noch Beitragszahlern damit geholfen sei, wenn die Politik auf der Basis von bundesweiten statistischen Durchschnittsbetrachtungen die in manchen Regionen Deutschlands schwierige wirtschaftliche Lage überspielen wolle.
Nur eine nüchterne Analyse der wirtschaftlichen Situation und gemeinsames entschiedenes Handeln seien geeignet, die nach wie vor im weltweiten Vergleich ausgezeichneten Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und die soziale Sicherheit der Bevölkerung zuverlässig zu finanzieren und auch in Zukunft sicher zu stellen.
Die AOK-Gemeinschaft setzte nach wie vor auf stabile Beitragssätze, soweit dies ohne Neuverschuldung machbar sei. Die meisten AOKs hätten inzwischen auch beschlossen, die Beitragssätze stabil zu halten.
Schuldenabbau gesetzlicher Auftrag
Die Vorsitzenden des Verwaltungsrates erinnerten daran, dass per Gesetz allen gesetzlichen Krankenkassen aufgegeben sei, bis 2008 alle aufgelaufenen Schulden abzubauen.
Die bei den Kassen vorhandenen Schulden seien entstanden, weil die Kassen dem Drängen der Politik entsprochen hätten, mit Rücksicht auf die schwache Konjunkturlage notwendige Beitragssatzerhöhungen aufzuschieben und durch Kreditfinanzierung in die Zukunft zu verlagern. Wenn jetzt einzelne AOKs kritisiert würden, lasse diese Kritik außer acht, dass eine weitere Verschuldung weder gesetzlich zulässig sei noch für die Beitragszahler akzeptabel, weil neue Schulden zusätzlich Geld kosten und damit in der Folge alles für die Beitragszahler noch teurer würde.
Hansen und Schösser erklärten weiter: „Die Landesregierungen haben die gesetzlichen Kompetenzen, die Haushaltskalkulationen und Haushaltsplanungen der regionalen Kassen zu prüfen. Beschlüsse der Verwaltungsräte der Kassen sind von den Aufsichten der zuständigen Landesministerien zu genehmigen. Die Länder haben damit alle notwendigen Mittel, das korrekte und solide Verhalten der Kassen zu prüfen und zu bewerten. Es bedarf daher nicht öffentlicher Kritik an den Kassen, da die zuständigen Landesministereien von den AOKs stets und ständig über die aktuelle Finanzsituation informiert wurden und werden. Diese öffentliche Kritik kann den Kassen im Wettbewerb Schaden zufügen.“

Deutsche Bank unterstützt Fondsanleger in grundbesitz-invest

Die von der Geschäftsführung der DB Real Estate Investment GmbH getroffene Entscheidung, die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen des grundbesitz-invest vorübergehend auszusetzen, wird von der Deutschen Bank mitgetragen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde zeitnah über alle Entwicklungen unterrichtet. Diese Maßnahme wurde im Interesse aller Anleger des Fonds getroffen, weil sie damit in ihren Handlungsmöglichkeiten gleichgestellt werden. Die gewählte Vorgehensweise diente insbesondere dem Schutz der Privatanleger und war damit für das auf das Anlegerinteresse verpflichtete Management der KAG eine zwingende Entscheidung.
Weiterlesen »

Zum Jahresende: comdirect private finance AG empfiehlt kritische Depotprüfung

Pressemitteilung der comdirect Bank:
 
Quickborn. Zum Ende des gut verlaufenen Börsenjahres 2005 sollten Privatanleger ihr Depot kritisch unter die Lupe nehmen und Verlustbringer rechtzeitig vor dem Jahreswechsel verkaufen. Das rät die comdirect private finance AG, Beratungstochter der comdirect. Auf diese Weise lassen sich möglicherweise anfallende Spekulationssteuern verringern.
Weiterlesen »

AOK im Dialog: „Neues Denken in der Gesundheitspolitik“

Pressemitteilung der AOK
 
Maßstab für die 2006 geplanten Reformen im deutschen Gesundheitswesen sollte sein, ob damit die Versorgung der Menschen tatsächlich verbessert wird und stabil finanziert werden kann. Dafür sprach sich Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, heute auf der Dialogveranstaltung seiner Organisation in Berlin aus.
Ahrens: „Die große Koalition ist auch eine große Chance, ideologische Gegensätze zu überwinden und im Jahre 2006 eine nachhaltig wirksame Finanzreform für die gesetzliche Krankenversicherung zu schaffen“. Dann könne sich der Wettbewerb im deutschen Gesundheitswesen zugunsten effektiver Versorgung auswirken und die Diskussion um Leistungsausgrenzungen beendet werden.
Dabei sollte die Politik darauf achten, dass die Basis der solidarischen Finanzierung erweitert wird. Auch sollte der Einzelne, der heute schon einen großen Beitrag zur Finanzierung der GKV leistet, nicht überfordert werden.
Eine Reform der Finanzierung allein löse aber die bestehenden Probleme der GKV bei weitem nicht. Hier bedürfe es zusätzlicher struktureller Reformen, die ja bereits in der Koalitionsvereinbarung festgehalten worden seien. Insbesondere solle der Wettbewerb gestärkt und die vertraglichen Freiheiten vergrößert werden.
Ahrens: „Die gesetzlichen Krankenkassen brauchen dazu mehr Gestaltungsfreiheiten, um zusätzliche Wirtschaftlichkeitsreserven heben zu können. Sie sollten sowohl im ambulanten als auch stationären Bereich über Preis, Qualität und Menge verhandeln und kassenindividuelle Verträge schließen können“.
Um den Wettbewerb zusätzlich zu beleben, brauchen die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, ihr Produktportfolio um zum Beispiel Zusatzversicherungen und Bonustarife und weitere Produkte zu verbreitern. Dies gebe den Versicherten mehr Wahlfreiheiten und damit auch mehr Eigenverantwortung.
Die AOK stelle sich diesem Wettbewerb gerne und habe dies auch in der Vergangenheit schon erfolgreich getan. Modelle der AOK zum Beispiel zu den Disease-Management-Programmen und zur integrierten Versorgung zeigten, dass dadurch eine Verbesserung der Qualität der Versorgung für die Versicherten erreicht werden kann. Deshalb müssten diese neuen Versorgungsformen auch weiterentwickelt werden.
Eine besonders große Herausforderung sei der demographische Wandel. Die AOK wolle sich dieser Herausforderung stellen und habe deshalb schon einige Projekte initiiert, so zum Beispiel Hausarztprogramme und spezielle Präventionsangebote für Ältere in den einzelnen AOKs.
In Zukunft muss das Geld aber auch dorthin fließen, wo die Versorgung dieser Menschen geleistet wird. Krankenkassen , die sich ganz besonders um eine gute Versorgung alter und multimorbider Menschen kümmern, müssen dafür die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt bekommen. Dies könne über eine Morbiditätsorientierung des RSA – wie auch in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen – erreicht werden.
Um einen fairen Wettbewerb zugunsten einer qualitativ guten und effizienten Versorgung zu erreichen, dürfen in diesem Zusammenhang der morbiditätsorientierte RSA und eine morbiditätsorientierte Vergütung nur in zeitlichem Zusammenhang eingeführt werden. Eine Angleichung der Punktwerte – wie im GMG vorgesehen – sollte – wenn überhaupt – nur nach Einführung der beiden morbiditätsorientierten Instrumente vorgenommen werden.
Ahrens: „Solch‘ eine Morbiditätsorientierung brauchen wir, damit die Jagd mancher Krankenkassen auf junge Gesunde aufhört und sich die Kassen im Wettbewerb um Mitglieder stattdessen voll auf eine gute Versorgung der Kranken konzentrieren können“.
Ahrens begrüßte, dass die neue Bundesregierung schnell auf die extremen Ausgabensteigerungen im Arzneimittelsektor reagiert habe und zum 1. April mit einem Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) deutliche Ausgabeneinsparungen im Arzneimittelsektor realisieren werde. Die AOK unterstütze dieses Gesetzgebungsverfahren mit Nachdruck.
Statt der bisher angesetzten Einsparungen von rund zwei Milliarden Euro werde der aktuelle Gesetzentwurf durch notwendige Änderungen der Festbetragsmodalitäten für 12 Monate wohl noch Einsparungen von immerhin etwa 1,3 Mrd. Euro bringen.
Die AOK begrüße, dass durch diese Änderung das Festbetragssystem funktionsfähig bleibe. Dennoch könne nach Ansicht der AOK das ursprüngliche Einsparvolumen noch nahezu ganz erreicht werden. Ahrens appellierte deshalb an die Regierungsparteien, dem Vorschlag der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen zu folgen und den Apotheken-Fixzuschlag um 70 Cents zu senken. Dies würde zusätzlich jährlich rund 400 Millionen Euro an Einsparungen bringen.
Das Arzneimittel-Einspargesetz verringere allerdings nur vorübergehend den Druck auf die Krankenkassen , ihre Beiträge zu erhöhen. Deshalb sei es wichtig, durch eine Finanzierung sreform für eine nachhaltige Entlastung der GKV zu sorgen.
Ahrens machte weiter deutlich, dass verschiedene Studien wie die des WISO-Instituts, des Fritz-Beske-Instituts, und erst vor kurzem eine Analyse des Instituts für Qualität im Gesundheitswesen deutlich zeigten, dass das deutsche Gesundheitswesen gut sei und mit Sicherheit besser als sein Ruf im eigenen Lande.
Ahrens: „Wir sollten also nicht ständig nur jammern, sondern nach vorne schauen: Was wir brauchen ist kein völlig neues Gesundheitssystem, sondern eine Verbesserung des bisher bewährten Systems.“
Das Arzneimittelsparkpaket könne in diesem Gestaltungsprozess nur ein erster Schritt sein. Prävention sei hier eine wichtige Aufgabe. Aber es gehe zunehmend auch darum, diejenigen Menschen, die an chronischen Krankheiten leiden, sinnvoll und effizient zu versorgen.
Disease-Management-Programme und integrierte Versorgung, aber auch Medizinische Versorgungszentren und Managed Care würden so an Bedeutung gewinnen. Denn nur wer auf eine qualitativ gute, innovative und vernetzte Versorgung setzt, werde die Menschen auch in der Zukunft gut versorgen können. Die AOK

Weniger Papierkram für Privathaushalte

Die Beschäftigung von privaten Haushaltshilfen wird weiter vereinfacht. Ab Januar 2006 übernimmt die Minijob-Zentrale bei Minijobs in Privathaushalten nun auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist der Bundesverband der Unfallkassen hin.

Weiterlesen »