Jahresarchiv: 2005

13 AOKs mit stabilen Beiträgen im neuen Jahr

Pressemitteilung der AOK
 
„Die gesetzliche Krankenversicherung steht insgesamt 2006 vor einem neuen Defizit. Die Einnahmen brechen weg, die Ausgaben steigen. Finanzprobleme gibt es daher auch bei vielen anderen Kassen, bei denen in größerer Anzahl als bei den AOKs mit Beitragssatzanhebungen zu rechnen ist.
Es gibt 17 AOKs in Deutschland. Nur vier haben bisher Beitragssatzanhebungen beschließen müssen (Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland, Saarland). 13 AOKs gehen also auf jeden Fall mit stabilen Beitragssätzen ins neue Jahr.
Über Beitragssatzerhöhungen wird auf Landesebene von den Verwaltungsräten der Kassen entschieden. In den AOK-Verwaltungsräten sitzen je zur Hälfte Versichertenvertreter, entsandt von den Gewerkschaften und zur anderen Hälfte Arbeitgebervertreter. Deshalb werden Beitragssatzanhebungen nur beschlossen, wenn sie unbedingt notwenig sind.
Die persönlichen Angriffe des Bundesgesundheitsministeriums auf AOK-Vorstände weise ich entschieden zurück. Persönliche Angriffe sind kein tauglicher Ersatz für sachgerechte Problemlösungen. Die Bundesregierung will jetzt per Gesetz verhindern, dass unnötig teure Arzneimittel verschrieben werden. Das ist richtig so.
Das beweist aber auch, dass die Kostenexplosion im Arzneimittelbereich kein Managementproblem der AOK ist. Dieser Vorwurf ist absurd. Auf unseren Autobahnen stehen Schilder mit Richtgeschwindigkeit 130. Wenn Autofahrer sich nicht daran halten und die Bundesregierung der Autoindustrie deshalb steigenden Spritverbrauch als Managementfehler vorwerfen würde, dann wäre das unsinnig. So unsinnig wie jetzt die Vorwürfe gegenüber dem AOK

Psychische Erkrankungen nehmen zu

In den ersten zehn Monaten des Jahres 2005 sanken die Krankenstände (3,4 Prozent) gegenüber 2004 (3,5 Prozent) erneut. In diesem Jahr fehlten die Beschäftigten von Januar bis Oktober durchschnittlich 10,4 Kalendertage.

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Kassen sehen Optimierungsbedarf beim Arzneimittel-Sparpaket

Pressemitteilung der AOK 
 
Die unterzeichnenden Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen begrüßen, dass die neue Bundesregierung schnell auf die extremen Ausgabensteigerungen im Arzneimittelsektor reagiert hat und zum 1. April 2006 mit einem Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) deutliche Ausgabeneinsparungen im Arzneimittelsektor realisieren will.
Die Spitzenverbände unterstützen dieses Gesetzgebungsverfahren grundsätzlich, sehen aber noch Optimierungsbedarf in wichtigen Punkten und bieten dazu der Bundesregierung ihre Unterstützung an.
Da mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf das ursprüngliche Einsparungsvolumen von zwei Milliarden Euro nicht erreicht wird, appellierten die Verbände an die Regierungsparteien, den Apotheken-Fixzuschlag um 70 Cent pro Packung zu senken. Dies würde zusätzlich jährlich rund 400 Millionen Euro an Einsparungen bringen.
Mit Sorge sehen die oben genannten Spitzenverbände die Tatsache, dass die Möglichkeiten der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Ausgabensteuerung durch die geplante Neuregelung der Festbeträge eingeschränkt werden.
Vorteil der geltenden und höchstrichterlich anerkannten Festbetragsregelung ist es, einen wirksamen Preiswettbewerb zu initiieren und zugleich die qualitativ hochwertige Versorgung zu wahren; also eine hochwertige Versorgung ohne zusätzliche finanzielle Belastungen des Patienten sicher zu stellen. Die vorgesehenen Änderungen in der Festbetragsfestsetzung bergen die ernsthafte Gefahr einer deutlichen Verschlechterung der bislang weitestgehend aufzahlungsfreien Versorgung der Versicherten.
Für den Patienten wird es künftig dazu kommen können, dass er neben der gesetzlichen Zuzahlung auch noch die Differenz zwischen Abgabepreis des Arzneimittels und dem Festbetrag aus der eigenen Tasche als Aufzahlung tragen muss. Die zum Ausgleich dieser Wirkungen vorgesehene Möglichkeit, mit einzelnen Herstellern Rabatte genau in dieser Größenordnung auszuhandeln, dürfte vor allem an mangelnder Bereitschaft der betreffenden Anbieter scheitern.
Mit diesem Gesetzentwurf legt der Gesetzgeber die Entscheidung, ob eine Krankenkasse ein Arzneimittel voll erstatten darf oder nicht, in die Hand der Pharmaindustrie. Einzelne Pharmaunternehmen können für ihre Produkte mit einzelnen Krankenkassen oder Krankenkassen gruppen Rabattverträge abschließen – sie müssen es aber nicht.
Noch mit der letzten Gesundheitsreform wurde die Festbetragsregelung erweitert und verbessert, wonach patentgeschützte Arzneimittel nur dann vom Festbetrag freigestellt werden, wenn sie echte Innovationen darstellen, also eine therapeutische Verbesserung (auch wegen geringerer Nebenwirkungen) mit sich bringen. Damit wurden wichtige Anreize gesetzt, indem nur noch tatsächlich innovative Forschung finanziell begünstigt wird.
Durch die nun vorgesehene Ausweitung der Ausnahmetatbestände bei der Bildung der Festbetragsgruppen wird es künftig jedoch dazu kommen, dass diese sinnvolle Regelung ausgehöhlt wird. Für patentgeschützte Analogpräparate werden die Krankenkassen daher künftig wieder vermehrt Höchstpreise zahlen müssen, obwohl diese Präparate keinen zusätzlichen Nutzen für die Patienten haben. Dies wird zu Mehrausgaben führen.
Die unverhältnismäßigen Ausgabensteigerungen im Arzneimittelbereich erfordern eine Kombination von Gegenmaßnahmen, die sich wechselseitig verstärken und alle Verantwortlichen angemessen in die Pflicht nehmen. Im derzeitigen Entwurf des AVWG hingegen sind Maßnahmen vorgesehen, die sich gegenseitig behindern. Vorschläge der Spitzenverbände der Krankenkassen , wie z. B. die Absenkung des Fixzuschlages, den die Apotheker für jedes Arzneimittel bekommen, fehlen.
Die oben genannten Spitzenverbände weisen darauf hin, dass es künftig deutlich erschwert wird, gerichtsfeste Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei den niedergelassenen Ärzten durchzuführen. Denn da es wegen unterschiedlichster Rabattverträge vor allem kassenindividuelle Arzneimittelpreise geben wird, werden sich die Kassenärztlichen Vereinigungen einer Vereinbarung über kassenartenübergreifende einheitliche Vorgaben für Richtgrößen und Therapiekosten verweigern.
Im Ergebnis wird der Arzt aus seiner Kostenverantwortung entlassen, obwohl diese Kostenverantwortung eigentlich durch das vorliegende Gesetz intensiviert werden soll. Gerade die Einführung der Bonus-Malus-Regelung und damit die stärkere Einbeziehung der Ärzte in die Verantwortung für die Entwicklung der Arzneimittelausgaben ist einer der herausragenden Punkte des AVWG und ein guter Ansatz, um die Ausgabendynamik nachhaltig zu bremsen.
Darüber hinaus fordern die oben genannten Spitzenverbände der Krankenkassen