Abschaffung der Freibeträge für Abfindungen

Für Arbeitnehmerabfindungen bei der Beendigung eines
Arbeitsverhältnisses, die nach dem 31. Dezember 2005 vereinbart
werden, gibt es keine Freibeträge mehr.

Darauf weist die Haufe Mediengruppe in einer aktuellen Pressemitteilung hin.
Bisher konnten entlassene Angestellte bis zu 11.000 Euro Abfindung steuerfrei sein, je nach
Alter und Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Für Verträge über Abfindungen, Gerichtsentscheidungen oder Entlassungen vor dem 1. Januar 2006 wurde eine Übergangsregelung geschaffen.

Diese sieht aus Gründen des Vertrauensschutzes die Weiteranwendung der bisherigen Steuerfreiheit vor, soweit dem Arbeitnehmer die Zahlung vor dem 1. Januar 2008 zufließt. Das bedeutet, dass Verträge über Abfindungen auf jeden Fall noch in
diesem Jahr abgeschlossen werden müssen, um die bisherigen
Freibeträge nutzen zu können. Die Auszahlung kann dann erst 2006 oder 2007 erfolgen.

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