Lohnsteuerausgleich für 2003 noch schnell beantragen

Wer sich bis jetzt noch nicht um seinen Lohnsteuerjahresausgleich für das Jahr 2003 gekümmert hat, der sollte dies schleunigst tun. Zum Jahresende läuft die Frist dafür aus.

Betroffen davon sind jedoch nur Arbeitnehmer, die keine Einkommenssteuererklärung abgeben müssen. Sie können mit Rückerstattungen beim Steuerausgleich rechnen. Fordern sie diese nicht, so wird der Mehrbetrag aus bezahlter Lohn- und Kirchensteuer, sowie der Solidaritätsbetrag vom Finanzamt einbehalten.

Ohne einen Antrag auf Erstattung verschenkt der Steuerzahler darüber hinaus mögliche Zinsen. Nach 15 Monaten werden die Steuererstattungen nicht unerheblich verzinst. Stehen Ihnen beispielsweise für 2003 noch 1000 Euro an Lohnsteuerrückzahlungen zu, so dürfen Sie sich über Zinsen von fünf Euro für jeden vollen Monat freuen.

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