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11.12.2008

Steuern 2009 - Das ändert sich!

Steuern 2009 - Das ändert sich für den Steuerzahler! Ob Sie im Jahr der Bundestagswahl mehr oder weniger Geld im Portmonee haben, erfahren Sie auf den folgenden Seiten! Was erwartet den Steuerzahler 2009? Worauf müssen sich Arbeitnehmer einstellen? Neben der neuen Abgeltungsteuer und dem einheitlichen Beitragssatz bei den gesetzlichen Krankenkassen hat die Bundesregierung noch eine Reihe an steuerlichen Änderungen verabschiedet. Ob Sie im Jahr der Bundestagswahl mehr oder weniger Geld im Portmonee haben, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.

 

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung 2009

Einheitlicher Beitragssatz: 15,5 Prozent für Ihre Gesundheit

(dhe) Viel wurde über ihn diskutiert. Kommt er oder nicht, der Gesundheitsfonds? Ab Januar gilt er, der einheitliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherungen. Der Beitragssatz liegt bei 15,5 Prozent und gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Rentner. Falls die Beitragseinnahmen bei einer Krankenkasse nicht ausreichen, kann sie einen ein-prozentigen Zuschuss vom Versicherten verlangen.

Die meisten gesetzlich Versicherten zahlen zukünftig mehr für ihre Krankenversicherung. Das zeigt sich auch am folgenden Beispiel: Herr Müller ist unverheiratet und verdient monatlich 2.500 Euro brutto. Bisher musste der Versicherte für seine Krankenkasse 191,25 Euro pro Monat zahlen, wobei sein Satz bei 13,5 Prozent lag. Mit dem neuen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent muss er exakt 25 Euro pro Monat mehr zahlen. Im Kalenderjahr 2009 sind das 300 Euro mehr.

Wahlrecht für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte

Mit oder ohne Krankengeldanspruch? Das ist die Frage bei den freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer sich gegen den Krankengeldanspruch ausspricht, zahlt nur einen ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent. Durch einen zusätzlichen Krankengeld-Wahltarif kann der Versicherte aber den Krankengeld-Anspruch behalten. Weitere Informationen zum Thema: "Krankentagegeld - Wie können sich Selbständige ab 2009 versichern ". 

Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze steigen

  • für die Kranken- und Pflegeversicherung

Ein gesetzlich Versicherter darf ab einem bestimmten Verdienst in die private Krankenversicherung wechseln. Diese so genannte Versicherungspflichtgrenze wird zum neuen Jahr um 450 Euro auf dann 48.600 Euro angehoben. Das monatliche Arbeitsentgelt muss somit bei mindestens 4.050 Euro liegen.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt um 900 Euro auf 44.100 Euro, was einem monatlichen Einkommen von 3.675 Euro entspricht. Bei Einkommen ab dieser Beitragsbemessungsgrenze steigen die Abgaben für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung nicht weiter an.

  • für die Renten- und Arbeitslosenversicherung

Auch die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung wird angehoben. Im Westen wird die Beitragsbemessungsgrenze um monatlich 100 Euro auf 5.400 Euro angehoben. In den neuen Bundesländern ist der Anstieg nur halb so groß. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt dort monatlich 4.550 Euro

Arbeitslosenversicherung: Beitrag sinkt vorläufig

Nachdem die Bundesregierung den Beitrag für die Arbeitslosenversicherung bereits zum Steuerjahr 2008 von 4,2 Prozent auf 3,3 Prozent senkte, kommt es zum neuen Jahr wieder zu einer Kürzung. Ab Januar zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber ein halbes Prozent weniger. Aber: Der neue niedrigere Beitrag von 2,8 Prozent ist bis Juni 2010 befristet.

Für unseren Beispielversicherten mit einem Bruttoverdienst von 2.500 Euro bedeutet die Senkung der Arbeitslosenversicherung eine monatliche Ersparnis von 6,25 Euro. Sein Arbeitgeber spart ebenfalls 6,25 Euro.

2009 erhalten Familien eine bessere finanzielle Unterstützung vom Staat. Auf der nächsten Seite Sie die wichtigsten Neuerungen.

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