Das bringt die neue Erbschaft- und Schenkungsteuer
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Immobilien erben – Steuerbefreiung für Familien
2009 tritt die Erbschaftsteuerreform mit wesentlichen Neuerungen in Kraft. Der Ehepartner oder die Kinder des Erben sind zukünftig von der Erbschaftsteuer befreit, wenn sie die geerbte Immobilie selber nutzen und in ihrer Wohnung mindestens zehn Jahre lang leben. Der Wert des selbst genutzten Wohneigentums spielt dabei keine Rolle. Für Kinder gilt aber: Die geerbte Wohnung darf 200 Quadratmeter groà sein. Darüber liegende Quadratmeter müssen entsprechend versteuert werden.
Höhere Erbschaftsteuer-Freibeträge
Nicht jeder Erbe muss auch eine Erbschaftsteuer bezahlen. Der Grund dafür: Die Freibeträge, die der Staat gewährt. Sie sind, je nach Verwandtschaftsgrad, unterschiedlich hoch und werden 2009 deutlich angehoben. Wie man aus der folgenden Tabelle leicht sieht: Die Freibeträge für eingetragene Lebenspartner, Ehegatten, Kinder und Enkel haben sich wesentlich erhöht.
Verwandtschaftsgrad: Erbschaftsteuer-Freibetrag
Ehegatten: 500.000 Euro statt wie bisher 307.000 Euro
Eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro statt 5.200 Euro
Kinder: 400.000 Euro statt 205.000 Euro
Enkel: 200.000 Euro statt 51.200 Euro
Eltern: 100.000 Euro statt 51.200 Euro
Geschwister, Neffen, Geschiedene 20.000 Euro statt 10.300 Euro
Onkel, Tanten, Lebensgefährten, Freunde 20.000 Euro statt 20.000 Euro.
Firmenerbe – Zehn Jahr ohne Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer entfällt für Unternehmen. Eine Voraussetzung: Die Erben müssen über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren das Unternehmen weiterführen. Zusätzlich gibt es für die Steuerfreiheit Auflagen. So darf die Lohnsumme in den zehn Jahren insgesamt nicht sinken.
Schenkung: Nachteil Lebensversicherung
Mit der Erbschaftsteuerreform ändert sich auch die Besteuerung der Lebensversicherung. Eine Schenkung dieser Police wird deutlich teurer. Bisher gibt es zwei Möglichkeiten zur Berechnung des Wertes der Lebensversicherung. Er entspricht dem aktuellen Rückkaufswert oder der Wert entspricht zwei Dritteln der bisherigen eingezahlten Beiträge. Vorteilhaft ist die zweite Variante. Mit der Erbschaftsteuerreform fällt diese Möglichkeit ab 2009 weg.
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