Steuern 2009 – Das ändert sich!

Steuerliche Verbesserungen 2009

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Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Statt 3.000 Euro können Steuerzahler 6.000 Euro Kosten für Handwerkerleistungen in der Lohnsteuer-Erklärung angeben. Von den Kosten erkennt das Finanzamt weiterhin lediglich 20 Prozent als steuermindernd an. Immerhin: Eine Verdoppelung auf 1.200 Euro.

Länger Kurzarbeitergeld

Kurzarbeiter dürfen sich über eine befristete Verbesserung freuen. Statt zwölf Monate wurde die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld auf 18 Monate verlängert. Die Gültigkeit der Verlängerung ist auf ein Jahr beschränkt.

Mehr Wohngeld!

Bessere Zeiten für Wohngeldempfänger. Ab 2009 werden Heizkosten in die Berechnung des Wohngeldes mit einbezogen.

Anpassungen bei der Privaten Altersvorsorge

Rürup-Rente: Wer mit seiner Rürup-Rente seine private Altersvorsorge aufbessert, kann im neuen Jahr 68 Prozent des Beitrags steuerlich absetzen. Im Höchstfall kann ein Steuerzahler 13.600 Euro der Beitragszahlungen beim Finanzamt steuerlich geltend machen.

Betriebliche Altersvorsorge: 2009 sind Einzahlungen in Höhe von 2.592 Euro von der Steuer und den Sozialabgaben befreit.

Kfz-Steuer auf Eis

Die Kfz-Steuerbefreiung gilt nur für Neuwagen, die bis zum 30. Juni 2009 zugelassen werden. Die Befreiung von der Kfz-Steuer gilt für ein Jahr. Bei Neuwagen mit der Euro-5 und Euro-6-Norm verlängert sich die Befreiung um ein weiteres Jahr.

Auf der nächsten Seite erfahren Sie die wesentlichen Änderungen bei der neuen Erbschaft- und Schenkungssteuer

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