Schlagwort: Zulagen

Was ist ein Dauerzulagenantrag?

Die Zulagen werden vom Staat nicht automatisch gezahlt, sondern müssen beantragt werden. Dafür hat man höchstens zwei Jahre nach Ablauf des Beitragsjahres Zeit. Die Zulagen für das Jahr 2006 müssen also spätestens bis Ende 2008 beantragt werden, sonst verfällt der Anspruch. Ohnehin gilt: Je schneller die Zulagen auf dem eigenen Konto sind, desto länger kann das Geld arbeiten (Zinseszinseffekt).
Weil es in der Vergangenheit viele Sparer versäumt haben, ihren Zulagenantrag abzugeben, wurde das Verfahren zwischenzeitlich vereinfacht. Sparer können jetzt einen Dauerzulagenantrag stellen. Dabei bevollmächtigen sie den Riester-Anbieter, dass dieser den Antrag für sie einreichen kann. So läuft der jährliche Antrag automatisch. Wenn sich etwas an den Zulagenvoraussetzungen ändert, etwa durch eine Gehaltserhöhung oder die Geburt eines Kindes, muss der Anbieter darüber informiert werden.

Wie hoch ist die staatliche Förderung durch Steuervorteile?

In der jährlichen Steuererklärung kann man seine Beiträge in die private Altersvorsorge als Sonderausgaben absetzen – und die staatlichen Zulagen gleich mit. Man gibt also die komplette Leistung, die im entsprechenden Jahr in den Riester-Vertrag geflossen ist, als Sonderausgaben an. Allerdings gilt hier eine Höchstgrenze und die beträgt im Jahr 2008 für Ledige 2.100 Euro, jedem Ehepartner steht dieser Höchstbetrag gesondert zu. Je mehr man also in seinen Vertrag einzahlt, desto mehr kann man an der Steuer sparen. Schöpft allerdings der eine seinen Sonderausgabenhöchstbetrag nicht voll aus, kann er den Rest nicht an seinen Partner übertragen.

Das Finanzamt prüft automatisch, ob Ihnen über die Zulage(n) noch eine weitere Steuererstattung zusteht. Sofern Ihnen durch die Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs eine Steuererstattung zusteht, wird sie direkt auf das Konto gezahlt, das Sie für mögliche Rückzahlungen in Ihrer Steuererklärung angeben. Die Zulage erhalten Sie jedoch direkt auf Ihr Riester-Konto eingezahlt.

Bis wann kann ich die Zulagen beantragen?

Dazu bleiben nach Ablauf des Beitragsjahres zwei Jahre Zeit, danach verfällt der Anspruch.
Klar ist: Je schneller die Zulagen auf dem eigenen Konto landen, desto länger kann das Geld arbeiten (Zinseszinseffekt). In der Vergangenheit haben es viele Sparer versäumt, ihren Zulagenantrag abzugeben. Deswegen wurde der Dauerzulagenantrag eingeführt, den man nur einmal ausfüllen muss.

Wie komme ich an die Zulagen?

Wer die Zulagen für das laufende Jahr einstreichen will, muss bis zum Ende des Jahres einen Riester-Vertrag abschließen und den Eigenbeitrag rechtzeitig überweisen. Die Zulagen werden vom Staat nicht automatisch gutgeschrieben, sondern müssen beantragt werden. Dazu bleiben nach Ablauf des Beitragsjahres zwei Jahre Zeit, danach verfällt der Anspruch.
Klar ist: Je schneller die Zulagen auf dem eigenen Konto landen, desto länger kann das Geld arbeiten (Zinseszinseffekt).

In der Vergangenheit haben es viele Sparer versäumt, ihren Zulagenantrag abzugeben. Das Verfahren wurde deshalb vereinfacht.
Anleger können nun einen Dauerzulagenantrag stellen. Den Antrag erhalten Sie vom Anbieter ihres Altersvorsorgevertrages. Dabei bevollmächtigen sie den Riester-Anbieter, dass dieser den Antrag eigenständig einreichen kann. So läuft die jährliche Antragsprozedur automatisch. Wenn sich etwas an den Zulagenvoraussetzungen ändert, etwa durch die Geburt eines Kindes, muss der Anbieter allerdings informiert werden.

Kann ich auch Sonderzahlungen leisten, die über meinen Mindestbeitrag hinausgehen?

Kann ich auch Sonderzahlungen leisten, die über meinen Mindestbeitrag hinausgehen?
Um die staatlichen Zulagen zu erhalten, muss der Riester-Sparer auf jeden Fall seinen Mindesteigenbeitrag leisten. Die Zahlungen dürfen selbstverständlich auch über den Mindesteigenbeitrag hinausgehen. Mehr als die festen Zulagen zahlt der Staat in diesem Fall allerdings nicht dazu.
Alles, was über dem Sonderausgabenhöchstbetrag liegt, kann – wie der Name schon sagt – nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Und außerdem: Leistungen, die auf Einzahlungen ohne steuerliche Förderung beruhen, werden wie alle anderen nicht geförderten Sparformen besteuert, sind nicht pfändungs- und auch nicht Hartz-IV-sicher.

Was ist mit der Förderung, wenn ich den Mindestbeitrag nicht zahlen kann?

Wer weniger als seinen Mindesteigenbeitrag anspart, erhält anteilmäßig weniger Zulage. Wer zwischendurch nicht liquide ist, kann aussetzen. Auch wenn der erforderliche Mindesteigenbeitrag sogar geringer ist als die eigentlichen Zulagen, muss man zumindest den Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr zu zahlen, um die Förderung weiterhin zu erhalten. Ansonsten kann man den Vertrag ruhen lassen. Eine Kündigung des Vertrages bringt in der Regel zu viele Nachteile, weil man die staatliche Förderung zurückzahlen muss und ggf. auch noch Provisionen und andere Kosten anfallen.

Was passiert im Falle einer Scheidung mit den Altersvorsorgeverträgen?

Geschiedene Ehepartner, die zu den geförderten Personen gehören, führen ihren Altersvorsorgevertrag weiter und bekommen auch weiterhin die Förderung. Wenn ein Partner allerdings nur mittelbar zulagenberechtigt ist, also selbst keine versicherungspflichtige Tätigkeit ausübt, erlischt der Anspruch auf Förderung. Der Vertrag kann so lange ruhen, bis der Geschiedene wieder heiratet und einen neuen mittelbaren Anspruch erwirbt oder selbst eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt oder in Rente geht.

Kann ich Zulagen und Eigenbeitrag auch im Voraus berechnen?

Ja, über einen so genannten Riester-Rechner lässt sich ganz genau ermitteln, welche Zulagen man bekommt und wie hoch die eigene Sparleistung sein muss, um die vollen Zulagen zu erhalten. Auch die steuerlichen Vorteile lassen sich mithilfe eines Riester-Rechners im Internet ermitteln.

Beispielsweise auf  dem Portal ihre-vorsorge.de, einer Initiative der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See finden Sie einen Riester-Rechner.

Wie viel muss ich einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen?

Um die volle Riester-Zulage zu erhalten, muss man einen bestimmten Eigenanteil in den Riester-Vertrag zahlen – den Mindesteigenbeitrag. Dieser beträgt für das Jahr 2008 vier Prozent der sozialversicherungspflichtigen Einnahmen. Allerdings werden in den Mindesteigenbeitrag die staatlichen Zulagen gleich mit eingerechnet.

Ein Beispiel:
Das Brutto-Familieneinkommen liegt bei 40.000 Euro im Jahr. Für die volle Förderung müssen im Jahr 2008 mindestens 1.600 Euro in die private Rente fließen. Dabei hilft der Staat mit der Grundzulage von insgesamt 308 Euro für beide Ehepartner.
Hinzu kommt die Kinderzulage von 185 Euro pro Kind. Zusammen sind das 678 Euro an staatlichen Zulagen. Diese werden von den 1.600 Euro Mindestsparleistung abgezogen, so dass die Familie selbst nur 922 Euro aufbringen muss. Bei einem geringeren Eigenbeitrag wird die Förderung entsprechend gekürzt. Die Zahlungen dürfen selbstverständlich auch über den Mindesteigenbeitrag hinausgehen. Mehr als die festen Zulagen zahlt der Staat in diesem Fall allerdings nicht dazu.

Wie hoch ist die staatliche Riester-Zulage?

Die Grundzulage für jeden Förderberechtigten beträgt seit 2008 154 Euro. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird eine pauschale Kinderzulage von 185 Euro gezahlt. Für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren werden, gibt es eine Zulage von 300 Euro. Die Kinderzulage erhält im Regelfall die Mutter, wenn sie die Empfängerin des Kindergeldes ist.

 

Im Jahr 2007 lagen die Zulagen bei 114 Euro, bzw. 138 für Kinder.