Schlagwort: Zulagen

Kann ich auch als Selbstständiger riestern?

Wer als Selbstständiger eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt, kann einen Riester-Vertrag abschließen wie jeder andere Förderberechtigte auch. Das gilt allerdings nicht für Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig tätig sind.

Für Selbstständige kann es sich eher lohnen, eine Rürup-Rentenversicherung abzuschließen. Die eigentliche Bezeichnung für die Rürup-Rente ist „private Basisrente“. Grundsätzlich eignet sich eine private Basisrente für alle, die steuerlich gefördert vorsorgen wollen. Besonders interessant ist sie allerdings für diejenigen, die nicht gesetzlich rentenversichert sind und die eine Riester- oder Betriebsrente nicht nutzen können: Also Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Auch für Besserverdienende ist die Rürup-Förderung interessant.
Bei dieser Art der privaten Altersvorsorge bekommen die Versicherten jedoch keine Förderung durch Zulagen wie zum Beispiel bei der Riester-Rente. Die staatliche Förderung besteht aus den Steuervorteilen. Denn die Rürup-Beiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Mehr dazu in diesem Text: Altersvorsorge für Selbstständige.

Was ist, wenn ich nicht mehr zum förderberechtigten Kreis gehöre?

Für das Jahr, in dem die Förderberechtigung endet, erhalten Sie noch die volle staatliche Zulage und steuerliche Förderung. Danach geht dies nur noch über die Ehegattenförderung. Wenn die Förderberechtigung komplett wegfällt, kann man den Vertrag ruhen lassen. Damit bleibt das angesparte Vermögen einschließlich Zulagen erhalten und wird im Alter ausgezahlt. Die zweite Möglichkeit ist die Kündigung des Riester-Vertrages. Staatliche Förderung, also Zulagen und Steuerermäßigung, muss man dann allerdings zurückerstatten dazu noch Provisionen und weitere Kosten der Versicherung.

Was ist, wenn bei Ehepaaren nur ein Partner zu den Förderberechtigten gehört?

Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt, dann kann sich auch der andere die Förderung sichern.
Nicht-förderberechtigte Ehepartner können die Grundzulage ohne eigene Beiträge erhalten, wenn sie einen eigenen Sparvertrag haben. Sie sind dann mittelbar förderberechtigt.

Was ist das Konzept der Riester-Rente

Die Riester-Rente ist das Kernstück der Rentenreform von 2001.
Hiermit reagiert der Gesetzgeber auf die Tatsache, dass die Bevölkerung immer älter wird und mit der Zeit immer weniger Arbeitnehmer in die Rentenkassen einzahlen, während die Zahl der Rentner stetig steigt. Das Rentenniveau sinkt. Die dadurch entstehende Rentenlücke sollen die Versicherten durch Eigeninitiative auffüllen.

Die staatlich geförderte Riester-Rente soll bewirken, dass möglichst viele Menschen zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Rente eine private Altersvorsorge aufbauen. So sollen sie sich auch mit einer niedrigeren gesetzlichen Rente im Alter noch ihren bisherigen Lebensstandard leisten können.

Durch Zulagen und die steuerlichen Vorteile soll jedem Arbeitnehmer der Anreiz gegeben werden, selbst in seine persönliche Altersvorsorge zu investieren.

Deutsche Rentenversicherung: Finanzentwicklung in 2007

„Die verbesserte Wirtschaftslage schlägt sich deutlich auch in den Kassen der gesetzlichen Rentenversicherung nieder“, so Alexander Gunkel, Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund, zu Beginn seines Berichtes an die Vertreterversammlung in Berlin zur Finanzsituation der Rentenversicherung.
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