Schlagwort: Zins

Was ist ein Dauerzulagenantrag?

Die Zulagen werden vom Staat nicht automatisch gezahlt, sondern müssen beantragt werden. Dafür hat man höchstens zwei Jahre nach Ablauf des Beitragsjahres Zeit. Die Zulagen für das Jahr 2006 müssen also spätestens bis Ende 2008 beantragt werden, sonst verfällt der Anspruch. Ohnehin gilt: Je schneller die Zulagen auf dem eigenen Konto sind, desto länger kann das Geld arbeiten (Zinseszinseffekt).
Weil es in der Vergangenheit viele Sparer versäumt haben, ihren Zulagenantrag abzugeben, wurde das Verfahren zwischenzeitlich vereinfacht. Sparer können jetzt einen Dauerzulagenantrag stellen. Dabei bevollmächtigen sie den Riester-Anbieter, dass dieser den Antrag für sie einreichen kann. So läuft der jährliche Antrag automatisch. Wenn sich etwas an den Zulagenvoraussetzungen ändert, etwa durch eine Gehaltserhöhung oder die Geburt eines Kindes, muss der Anbieter darüber informiert werden.

Bis wann kann ich die Zulagen beantragen?

Dazu bleiben nach Ablauf des Beitragsjahres zwei Jahre Zeit, danach verfällt der Anspruch.
Klar ist: Je schneller die Zulagen auf dem eigenen Konto landen, desto länger kann das Geld arbeiten (Zinseszinseffekt). In der Vergangenheit haben es viele Sparer versäumt, ihren Zulagenantrag abzugeben. Deswegen wurde der Dauerzulagenantrag eingeführt, den man nur einmal ausfüllen muss.